Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land
www.zaw-sr.de
Volksbegehren "Rettet die Bienen!"
(Eintragungsfrist vom 31. Januar bis 13. Februar 2019)

Weiterführende Informationen können Sie der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 13. November 2018 zur Zulassung des Volksbegehrens entnehmen.
Auf dieser Seite informiert das Wahlamt der Stadt Straubing über Mitteilungen und Bekanntmachungen zum Volksbegehren.
Mitteilungen
Eintragungsraum und Eintragungszeiten
Der Eintragungsraum befindet sich im Rathaus, Zimmer 133 (Tel. 09421/944-60299, E-Mail-Anschrift: wahlamt@straubing.de) und ist barrierefrei zu folgenden Öffnungszeiten erreichbar:Datum | Uhrzeit | |
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Donnerstag, 31.01.2019 |
08.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr |
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Freitag, 01.02.2019 |
08.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 17.00 Uhr |
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Samstag, 02.02.2019 | 10.00 – 16.00 Uhr | |
Montag, 04.02.2019 |
08.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr |
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Dienstag, 05.02.2019 |
08.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr |
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Mittwoch, 06.02.2019 |
08.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr |
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Donnerstag, 07.02.2019 |
08.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr |
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Freitag, 08.02.2019 |
08.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 17.00 Uhr |
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Samstag, 09.02.2019 | 10.00 – 16.00 Uhr | |
Montag, 11.02.2019 |
08.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr |
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Dienstag, 12.02.2019 |
08.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr |
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Mittwoch, 13.02.2019 |
08.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 20.00 Uhr |
Für eine Eintragung in die Liste ist der Personalausweis, Reisepass oder ersatzweise ein anderer aktueller amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Führerschein) vorzulegen.
Eintragungsschein
Mit einem Eintragungsschein kann sich eine stimmberechtigte Person ohne Vorliegen besonderer Gründe in einem beliebigen Eintragungsraum in ganz Bayern eintragen, oder sie kann ausschließlich bei körperlicher Behinderung oder Krankheit während der gesamten Eintragungszeit mit einer eidesstattlichen Versicherung eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen.Hierbei ist zu beachten, dass der Eintragungsschein nicht die gleiche Bedeutung wie ein Wahlschein bei allgemeinen Wahlen hat. Eine briefliche Eintragung ist bei Volksbegehren mit dem Eintragungsschein nicht möglich.
Der Eintragungsschein kann bis Mittwoch, 13.02.2019, 20.00 Uhr beantragt und erteilt werden.
Für die Beantragung von Eintragungsscheinen nutzen Sie bitte das Formular, das im unteren Bereich dieser Webseite zum Download bereitgestellt ist.
Lassen Sie uns den Antrag bitte postalisch, durch persönliche Abgabe oder per E-Mail zukommen. Die Kontaktdaten finden Sie unter im unteren Bereich dieser Seite.
Eine telefonische Beantragung oder eine Online-Beantragung ist nicht möglich.
Bekanntmachungen
Erreichbarkeit des Wahlamts
Das Wahlamt (Rathaus, Theresienplatz 2, Zimmer 9, Tel. 09421/944-60230 bzw. -60238, E-Mail-Anschrift: wahlamt@straubing.de) ist für die Beantragung von Eintragungsscheinen und allgemeine Fragen zum Volksbegehren zuständig und zu folgenden Öffnungszeiten barrierefrei erreichbar:
Montag, Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch, 13.02.2018: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 20.00 Uhr
Montag, Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch, 13.02.2018: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 20.00 Uhr

Onlinedienstleistungen des Rathauses
- Formulare
- Bürgerserviceportal
- Wunschkennzeichenreservierung
- Ortsrecht der Stadt
- Ratsinformationssystem

Haltestellen und Fahrpläne
Infos zum Stadtbusverkehr auf den Seiten der Stadtwerke Straubing
zu den Infos >Städtische Beteiligungen
Zweckverband Hafen Straubing-Sand
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Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH
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