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Allgemeinverfügung zur Geflügelpest erlassen
Fütterungsverbot für Wildvögel im gesamten Stadtgebiet

Aufgrund der zwischenzeitlich europaweiten Verbreitung der Geflügelpest hat die Stadt Straubing eine präventive Allgemeinverfügung für das Stadtgebiet Straubing erlassen.
Halter von Geflügel im Stadtgebiet Straubing auch unter 1.000 Stück Geflügel haben demnach bestimmte Schutz- und Desinfektionsmaßnahmen zu ergreifen. Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind im Stadtgebiet Straubing verboten. Darüber hinaus gilt für am Wasser lebende Wildvögel ein allgemeines Fütterungsverbot im gesamten Stadtgebiet. Hierzu zählen unter anderem Hühnervögel, Gänse, Enten, Greifvögel und Schwäne. Singvögel wie Meisen, Amseln und Rotkehlchen sind vom Fütterungsverbot ausgenommen.
Weitere Einzelheiten können dem vollständigen Bekanntmachungstext entnommen werden. Dieser ist im Sonderamtsblatt der Stadt Straubing (8. Ausgabe vom 02.02.2021) und per Aushang an der Amtstafel (Rathaus, Eingang Seminargasse) veröffentlicht.

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