Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Hinweise zur Nutzung der Internetdarstellung
Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Die Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Internet erfolgt auf Basis der Empfehlung des Baugesetzbuches in § 6a Abs. 2 BauGB.
Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Straubing wurde am 13.07.2006 im Amtsblatt Nr. 28 der Stadt Straubing bekannt gemacht und damit rechtswirksam.
Seitdem wurden bereits mehrere, räumlich begrenzte Änderungs- und Ergänzungsverfahren und Berichtigungen durchgeführt.
In der Planlegende (Spalte "Flächennutzungsplanänderungen") ist der hiervon jeweils letzte Planungsstand vermerkt. Es ist daher möglich, dass aktuelle Änderungen im Planbild noch nicht ersichtlich sind.
Neben den planlichen und textlichen Darstellungen sind auch die Begründung inklusive Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung Bestandteil des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes.
Das tagesaktuell gültige Planwerk sowie dessen Begründung und die jeweiligen zusammenfassenden Erklärungen hierzu können im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung eingesehen werden.
Hier erhalten Sie auch entsprechende fachliche Auskünfte zu den Planinhalten.
Bitte beachten Sie außerdem, dass für etwaige fehlerhafte Abbildungen und Inhalte keine Gewähr übernommen werden kann.
Alleinige Rechtsgrundlage sind die originalen Planurkunden im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung.
Haben Sie weitergehende Fragen zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan oder zur Bauleitplanung im Allgemeinen?
Möchten Sie sich über die Zulässigkeit von geplanten Bauvorhaben informieren?
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