Bauleitplanverfahren
der Stadt Straubing mit Öffentlichkeitsbeteiligung
Unterrichtung und Äußerung, §13a Abs. 3 BauGB
"An der Frauenbrünnlstraße", Nr. 223
Planfeststellungsverfahren
im Raum der Stadt Straubing mit Öffentlichkeitsbeteiligung
- Derzeit keine Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung -
Bebauungspläne
rechtsverbindlich
Internetdarstellung rechtsverbindlicher Bebauungspläne
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
rechtswirksam
Internetdarstellung des rechtswirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Straubing
Datenschutzrechtliche Informationsplichten im Bauleitplanverfahren
nach Art. 13 und 14 DSGVO

Bauleitplanung und Bebauungspläne
Für Fragen zu Bauleitplanung und Bebauungspläne
steht Ihnen die Stadtentwicklung und Stadtplanung
gerne zur Verfügung
Stadtentwicklung und Stadtplanung
Theresienplatz 2, 94315 Straubing
Rathaus, 1. Obergeschoss
Telefon: 0 94 21 / 944-60414
Fax: 0 94 21 / 944-60250
E-Mail: stadtplanungsamt@straubing.de
Zuständigkeiten:
- Stadtentwicklungsplanung
- Flächennutzungs- und Landschaftsplanung
- Bebauungs- und Grünordnungsplanung
- Infrastruktur- und Gesamtverkehrsplanung
- Allgemeine städtebauliche Planungen
- Mitwirkung bei übergeordneten Planungen
- Hoheitsaufgaben im Rahmen der Stadtsanierung
- Grün- und Freiflächenplanung
- Mitwirkung und Begutachtung im Baugenehmigungsverfahren
- Bauberatung aus städtebaulicher, architektonischer und grünplanerischer Sicht
- Durchführung von Bauleitplanverfahren mit Auslegung (Einsichtnahme durch den Bürger)
- Hinweis: Bebauungspläne können gegen Gebühr erworben werden.