Gleichstellungsstelle für Frauen
Artikel 3 Grundgesetz:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt werden.
Bis heute haben Frauen weder im Beruf, innerhalb der Gesellschaft, noch in der Familie dieselben gleichwertigen Chancen wie Männer. Aus diesem Grund verpflichtete sich der Gesetzgeber 1990 mit dem Einigungsvertrag (Art. 31 GG), die Gesetzgebung zur Gleichberechtigung weiter zu entwickeln. Ein Ergebnis dieser Verpflichtung war 1994 die Ergänzung des Artikel 3 Abs. 2 GG:
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Die Gleichstellungs- / Frauenbeauftragte
„Es ist ein grundlegender Irrtum, bei der Gleichberechtigung von Gleichheit auszugehen. Gleichberechtigung baut auf der Gleichwertigkeit auf, die Andersartigkeit anerkennt.“
Dr. Elisabeth Selbert (1896-1986), eine der Mütter des Grundgesetzes
Ihre Ansprechpartnerin vor Ort:
Frauenbeauftragte | Telefon | |
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Hedi Werner | 09421 / 944 - 70451 | |
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Am Platzl 31
2. und 3. Stock
Telefon: 0 94 21 / 944-0 (Vermittlung Rathaus)
Fax: 0 94 21 / 944-70197
E-Mail: jugendamt@straubing.de
Zuständigkeiten:
- Ausbildungsförderung
- Beistandschaften, Vormund- u. Pflegschaften
- Hilfen zur Erziehung
- Kindertagesstätten
- Verwaltung der städtischen Kindergärten
- Aufsicht, Fachberatung und Förderung
- Unterhaltsvorschuss
Amt für Soziale Dienste
Am Platzl 31, 94315 Straubing
1. Stock
Telefon: 0 94 21 / 944-0 (Vermittlung Rathaus)
Fax: 0 94 21 / 944 - 70198
E-Mail: jugendamt@straubing.de
Zuständigkeiten:
Freizeitprogramm
Darüber hinaus verweist der Prospekt auf weitere Freizeiten und andere Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Familien werden beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen finanziell durch die Stadt Straubing gefördert.
Auskünfte und Zuschussanträge hierzu erhalten Sie von
Frau Hedi Werner, Amt für Soziale Dienste,
Am Platzl 31, 94315 Straubing,
Tel: 09421 / 944-70451.