Hilfen zur Erziehung
Mütter und Väter und andere Personensorgeberechtigte haben bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist oder eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Hilfe zur Erziehung muss für die Entwicklung des Kindes geeignet und notwendig sein.
Art und Umfang der Hilfe zur Erziehung richtet sich dabei nach dem erzieherischen Bedarf des betreffenden Kindes bzw. Jugendlichen. Das Jugendamt berät Sie umfassend über die bestehenden Möglichkeiten und wird zusammen mit Ihnen und den anderen beteiligten Institutionen in einem Hilfeplan die Dauer, Art und Umfang der Hilfe zur Erziehung festlegen.
Mögliche Hilfen können sein:
- Erziehungsberatung
- soziale Gruppenarbeit
- Erziehungsbeistand
- sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehung in einer Tagesgruppe
- Vollzeitpflege
- Heimerziehung
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Sachbearbeiter Wirtschaftliche Jugendhilfe
ambulante Hilfen | Telefon | Zimmer |
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Gabriele Zeindlmeier | 09421 / 944 - 70348 | 2. Stock, Zimmer 229 |
teilstätionäre Hilfen | Telefon | Zimmer |
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Rebecca Breu | 09421 / 944 - 70345 | 2. Stock, Zimmer 227 |
vollstationäre Hilfen | Telefon | Zimmer |
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Eva Scholz, Abteilungsleitung | 09421 / 944 - 70340 | 2. Stock, Zimmer 224 |
Andrea Ammer | 09421 / 944 - 70343 | 2. Stock, Zimmer 225 |
Heidi Hallschmid | 09421 / 944 - 70347 | 3. Stock, Zimmer 327 |
Öffnungzeiten Soziales Rathaus, Am Platzl 31: | ||
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Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 14 bis 17 Uhr |
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Amt für Kinder, Jugend und Familie
Am Platzl 31
2. und 3. Stock
Telefon: 0 94 21 / 944-0 (Vermittlung Rathaus)
Fax: 0 94 21 / 944-70197
E-Mail: jugendamt@straubing.de
Zuständigkeiten:
- Ausbildungsförderung
- Beistandschaften, Vormund- u. Pflegschaften
- Hilfen zur Erziehung
- Kindertagesstätten
- Verwaltung der städtischen Kindergärten
- Aufsicht, Fachberatung und Förderung
- Unterhaltsvorschuss
Amt für Soziale Dienste
Am Platzl 31, 94315 Straubing
1. Stock
Telefon: 0 94 21 / 944-0 (Vermittlung Rathaus)
Fax: 0 94 21 / 944 - 70198
E-Mail: jugendamt@straubing.de
Zuständigkeiten:
Freizeitprogramm
Die AWO Straubing, die Evangelische Jugend Christuskirche Straubing, die Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration gGmbH - gfi und der Stadtjugendring Straubing bilden eine Trägergemeinschaft, die im Auftrag der Stadt Straubing Ferienfreizeiten durchführen. Im Prospekt "Freizeiten - Fahrten - Projekte" sind ihre Angebote für dieses Jahr zusammengefasst. Bitte beachten Sie die besonderen Frühbucherpreise.
Darüber hinaus verweist der Prospekt auf weitere Freizeiten und andere Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Familien werden beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen finanziell durch die Stadt Straubing gefördert.
Auskünfte und Zuschussanträge hierzu erhalten Sie von
Frau Hedi Werner, Amt für Soziale Dienste,
Am Platzl 31, 94315 Straubing,
Tel: 09421 / 944-70451.
Darüber hinaus verweist der Prospekt auf weitere Freizeiten und andere Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Familien werden beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen finanziell durch die Stadt Straubing gefördert.
Auskünfte und Zuschussanträge hierzu erhalten Sie von
Frau Hedi Werner, Amt für Soziale Dienste,
Am Platzl 31, 94315 Straubing,
Tel: 09421 / 944-70451.
Um Terminvereinbarung wird gebeten.