Der Behindertenbeirat der Stadt Straubing
Die Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung
Der Beirat versteht sich als Bindeglied zwischen den behinderten Menschen Straubings und den zuständigen Stellen:
- dem Oberbürgermeister
- dem Stadtrat
- der Verwaltung
Der Behindertenbeirat besteht aus elf Mitgliedern und elf persönlichen Vertretern, die aus Behinderteneinrichtungen, Gruppen und Verbänden kommen. Die Amtszeit des Gremiums beträgt vier Jahre. Die Sitzungen sind öffentlich. Der Behindertenbeirat arbeitet eng zusammen mit dem Beauftragten des Stadtrates, Verwaltungsrat für Behinderte, Herrn Karl Dengler.
Aufgaben:
Der Behindertenbeirat tritt ein für die berechtigten Anliegen der behinderten Mitbürger und nimmt in seinen Sitzungen unter anderem folgende Themen in den Blick:
- Barrierefreies Straubing
- Wohnen für Menschen mit Behinderung
- Sicherheit auf der Straße, in der Wohnung und im Straßenverkehr
- Schule und Arbeit
- Durch Anträge, Anregungen, Anfragen und Empfehlungen setzt sich der Behindertenbeirat für die behinderten Mitbürger der Stadt ein
Die Beratungsstelle bietet:
- Kostenlose telefonische und persönliche Beratung
- gezielte Weitervermittlung an die zuständigen Stellen
- Wegbereitern bei Antragstellung
- umfassendes, aktuelles Informationsmaterial
für Menschen mit Behinderung
Wir weisen hin auf:
Den Wegweiser für Menschen mit Behinderung:
Eine Broschüre mit Informationen über Hilfs- und Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung (kostenlos erhältlich im Bürgerbüro)
Die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung der Stadt Straubing:
Stadt Straubing, Amt für soziale Sicherung, Am Platzl 31, 94315 Straubing
Ihre Ansprechpartner:
Juliane Eigner, Erste Vorsitzende,
Telefon: 0 94 21 / 4 14 89
Ralph Zimmerhansl, zweiter Vorsitzender,
Telefon: 0 94 21 / 4 02 24
Aus der Mitte des Stadtrates wird ein Vertreter als Verwaltungsrat für Menschen mit Behinderung bestellt.
Zu den Aufgaben des Behindertenbeirates gehören die unabhängige und parteipolitisch neutrale und konfessionell nicht gebundene Vertretung der Interessen der Menschen mit Behinderung und die konstruktive Zusammenarbeit mit allen Gremien der Stadt Straubing sowie der Verwaltung für die berechtigten Belange der Menschen mit Behinderungen.
Beispiele:
Die Öffentlichkeit und politische Stellen auf die Erfordernisse von Menschen mit Behinderungen aufmerksam machen, konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Lebens von Menschen mit Behinderungen zu unterbreiten, Sicherheit im Straßenverkehr (Ampeln mit akustischem Signal), Barrierefreiheit öffentlicher Personennahverkehr, Freizeit- und Bildungsangebote, Zugänglichkeit zu allen öffentlichen Einrichtungen, Parkplätze für Menschen mit Behinderungen, Wohnen für Menschen mit Behinderungen, die Kommunikation zwischen den Menschen vertiefen und Barrieren abbauen (z.B. Stadtplatzfest).
Behindertenwegweiser der Stadt Straubing
Die Neuauflage des Behindertenwegweisers 2011 als PDF-Download
zum Download >
Seniorenwegweiser der Stadt Straubing
Hilfestellung für die älteren Bürgerinnen und Bürger Straubings
zum Download >
Veranstaltungskalender "55plus"
Der Veranstaltungsführer der Stadtbibliothek Straubing für Senioren
zum Download >
