Starthilfe für junge Künstler
Kulturförderpreis 2015

Der Straubinger Kulturförderpreis ist mit insgesamt 6.000,- Euro dotiert. Bewerben können sich junge Künstler sämtlicher Kunstsparten, die in Straubing geboren, in Straubing leben oder mit ihrem Werk mit Straubing verbunden sind und bis zum Bewerbungsschluss das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wiederbewerbungen sind zulässig. Förderungswürdig sind kulturelle Leistungen, die Ansätze zu weiteren Entwicklungsmöglichkeiten erkennen lassen. Die Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens 30. Juni 2015 bei der Stadt Straubing - Kultur und Bildung, Theresienplatz 2, 94315 Straubing einzureichen. Nähere Auskünfte sowie ein Merkblatt zu den Bewerbungsbedingungen sind ebenfalls beim Amt für Kultur und Bildung unter Telefon 09421/944-375 erhältlich oder können über den untenstehenden Lind und auf der Seite http://www.ritter-stiftung.org abgerufen werden.