Widerspruchsrechte bei melderechtlichen Datenübermittlungen

Wichtige Information des städtischen Einwohnermeldeamts

Die Stadt Straubing weist auf verschiedene Widerspruchsrechte im Hinblick auf die Übermittlung personenbezogener Daten gemäß dem Bundesmeldegesetz (BMG) hin. Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Straubing haben demnach das Recht, gegen bestimmte Datenübermittlungen beim Meldeamt Straubing Widerspruch einzulegen. 

Ein Widerspruch ist insbesondere möglich bei der Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, an Parteien oder Wählergruppen, aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen oder an Adressbuchverlage.

Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf, braucht nicht begründet zu werden und kann jederzeit eingelegt werden. 

Der gesamte Bekanntmachungstext wird im Amtsblatt der Stadt Straubing (8. Ausgabe vom 23.02.2023, auch online abrufbar) und per Aushang an der Amtstafel veröffentlicht.

Amtliche Antragsformulare auf Einrichtung von Übermittlungssperren können im Formularbereich der Webseite abgerufen werden. Das Einwohnermeldeamt steht zudem auch telefonisch unter der Rufnummer 944-60222 oder per E-Mail unter meldeamt@straubing.bayern für Fragen zur Verfügung. 

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