Straubinger Kulturförderpreis 2023
Bewerben können sich junge Künstler sämtlicher Kunstsparten, die in Straubing geboren, in Straubing leben oder mit ihrem Werk mit Straubing verbunden sind und bis zum Bewerbungsschluss das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wiederbewerbungen sind zulässig.
Förderungswürdig sind kulturelle Leistungen, die Ansätze zu weiteren Entwicklungsmöglichkeiten erkennen lassen. Die Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens 30. Juni bei der Stadt Straubing – Kultur und Bildung, Theresienplatz 2, 94315 Straubing einzureichen. Nähere Auskünfte sowie ein Merkblatt zu den Bewerbungsbedingungen sind ebenfalls beim Amt für Kultur und Bildung unter Telefon 09421/94460143 und unter christiane.heppler@straubing.de erhältlich oder können im Internet unter www.ritter-stiftung.org oder hier abgerufen werden.
94315 Straubing