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Aktuelle Meldungen

Informationen aus der Stadt im Überblick.

Auf dieser Seite finden Sie Infos und Mitteilungen zu den verschiedenen Themenbereichen der Stadtverwaltung. Bei Interesse oder Fragen können Sie sich gerne an die veröffentlichende Stelle oder an die Pressestelle der Stadt wenden.

Geflügelpest

Allgemeinverfügung der Stadt Straubing

Am 11. November 2025 hat die Stadt Straubing eine Allgemeinverfügung erlassen, nachdem im benachbarten Geiselhöring ein Ausbruch der Geflügelpest festgestellt wurde. Diese Maßnahme betrifft auch westliche Teile des Stadtgebiets – insbesondere Kay und Teile von Alburg.

Amtsblatt mit Allgemeinverfügung und Karte der Überwachungszone

Was bedeutet das?

In der sogenannten Überwachungszone (10 km Umkreis um den Ausbruchsbetrieb) gelten besondere seuchenrechtliche Vorschriften, unter anderem:

  • Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel
  • Verbringungs- und Transportbeschränkungen
  • Hygiene- und Dokumentationspflichten
  • Verbot von Geflügelausstellungen, -märkten und ähnlichen Veranstaltungen

Auch außerhalb der Zone: Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich

Zum Schutz der Tiere ist auch außerhalb der Überwachungszone auf strikte Hygiene zu achten:

  • Ställe und Geräte regelmäßig reinigen und desinfizieren
  • Auf konsequente Personalhygiene achten
  • Kontakt zwischen Haus- und Wildvögeln vermeiden – insbesondere zu Wassergeflügel wie Enten, Schwänen und Gänsen

Detaillierte Informationen zu geeigneten Schutzmaßnahmen und zum aktuellen Seuchengeschehen in Bayern sind auf der Website des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter der Rubrik „Tiergesundheit“ abrufbar.

Gesundheitsrisiko für Menschen gering

Eine Übertragung der Geflügelpestviren auf Menschen ist äußerst selten. Dennoch gilt:

  • Fassen Sie tote Vögel nicht mit bloßen Händen an
  • Waschen Sie Ihre Hände gründlich mit Wasser und Seife, falls es zu einem Kontakt gekommen ist

Melden Sie Funde toter Wildvögel

Wenn Sie einen toten Wasser-, Raben- oder Greifvogel finden, informieren Sie bitte das städtische Amt für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen unter Tel. 09421 / 944 62210.
Bitte beschreiben Sie den Fundort möglichst genau, idealerweise mit Geokoordinaten.

Kontakt
Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Bernauergasse 3
94315 Straubing
09421/944-60250
Öffnungszeiten
Montag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Stadtverwaltung Straubing
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60250