Aktuelle Meldungen
Informationen aus der Stadt im Überblick.
Auf dieser Seite finden Sie Infos und Mitteilungen zu den verschiedenen Themenbereichen der Stadtverwaltung. Bei Interesse oder Fragen können Sie sich gerne an die veröffentlichende Stelle oder an die Pressestelle der Stadt wenden.
Geflügelpest
Am 11. November 2025 hat die Stadt Straubing eine Allgemeinverfügung erlassen, nachdem im benachbarten Geiselhöring ein Ausbruch der Geflügelpest festgestellt wurde. Diese Maßnahme betrifft auch westliche Teile des Stadtgebiets – insbesondere Kay und Teile von Alburg.
Amtsblatt mit Allgemeinverfügung und Karte der Überwachungszone
Was bedeutet das?
In der sogenannten Überwachungszone (10 km Umkreis um den Ausbruchsbetrieb) gelten besondere seuchenrechtliche Vorschriften, unter anderem:
- Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel
- Verbringungs- und Transportbeschränkungen
- Hygiene- und Dokumentationspflichten
- Verbot von Geflügelausstellungen, -märkten und ähnlichen Veranstaltungen
Auch außerhalb der Zone: Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich
Zum Schutz der Tiere ist auch außerhalb der Überwachungszone auf strikte Hygiene zu achten:
- Ställe und Geräte regelmäßig reinigen und desinfizieren
- Auf konsequente Personalhygiene achten
- Kontakt zwischen Haus- und Wildvögeln vermeiden – insbesondere zu Wassergeflügel wie Enten, Schwänen und Gänsen
Detaillierte Informationen zu geeigneten Schutzmaßnahmen und zum aktuellen Seuchengeschehen in Bayern sind auf der Website des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter der Rubrik „Tiergesundheit“ abrufbar.
Gesundheitsrisiko für Menschen gering
Eine Übertragung der Geflügelpestviren auf Menschen ist äußerst selten. Dennoch gilt:
- Fassen Sie tote Vögel nicht mit bloßen Händen an
- Waschen Sie Ihre Hände gründlich mit Wasser und Seife, falls es zu einem Kontakt gekommen ist
Melden Sie Funde toter Wildvögel
Wenn Sie einen toten Wasser-, Raben- oder Greifvogel finden, informieren Sie bitte das städtische Amt für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen unter Tel. 09421 / 944 62210.
Bitte beschreiben Sie den Fundort möglichst genau, idealerweise mit Geokoordinaten.
Öffnungszeiten
| Montag | 8:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 8:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch | 8:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr |
| Freitag | 8:00 - 12:00 Uhr |
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