Kommunales Förderprogramm „Initiative Innenstadt“
Das kommunale Förderprogramm „Initiative Innenstadt“ leistet finanzielle Hilfestellung bei der Sanierung und Wiederbelebung leerstehender bzw. vom Leerstand bedrohter Erdgeschossebenen, um die zentrale Versorgungsfunktion der Innenstadt zu stärken und dauerhaft zu sichern.
Das Ziel des Förderprogramms ist die Etablierung von neuen Geschäfts-, Dienstleistungs-, Handwerks- und Gastronomieflächen einschließlich zugehöriger Neben- und Lagerräume in leerstehenden Erdgeschossflächen und Flächen, die im funktionalen und räumlichen Zusammenhang zur Erdgeschosszone stehen.
Wichtiger Hinweis!
Voraussetzung für eine Förderung ist die vertragliche Maßnahmenvereinbarung, die vor Beginn der Maßnahme mit der Stadt abgeschlossen werden muss.
Wichtige Voraussetzungen für einen Zuschuss gemäß Förderrichtlinien:
- Das Gebäude muss im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Historische Innenstadt Erweiterung: Östliche Innenstadt“ und dort im Geltungsbereich des Förderprogramms liegen.
- Die Um- oder Ausbaumaßnahme muss dem Ziel der Weiter- bzw. Wiedernutzung des Gebäudes entsprechen. Durch die geplante Maßnahme muss eine dauerhafte Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten der Liegenschaft erzielt werden.
- Falls eine Baugenehmigung oder eine denkmalrechtliche Erlaubnis für die Maßnahme erforderlich ist, ist diese zu beantragen und vorzulegen.
- Nach einem Erstkontakt mit der Stadt wird eine mögliche Maßnahme genau abgestimmt und der Ablauf des weiteren Vorgehens festgelegt. Um Fördermittel beantragen zu können, muss vor Maßnahmenbeginn zwingend eine vertragliche Vereinbarung mit der Stadt Straubing abgeschlossen werden, welche die genauen Einzelheiten regelt (Maßnahmenvereinbarung).
- Auf Antrag besteht die Möglichkeit zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn, wenn vor der konkreten Maßnahmenprojektierung vorbereitende Untersuchungen (z.B. statische Beurteilung, Bauforschung) erforderlich sind, die bezuschusst werden sollen.
- Die Nutzung des Gebäudes hat nach der Bewilligung mindestens 10 Jahre lang entsprechend den Inhalten der Maßnahmenvereinbarung zu erfolgen (Bindefrist).
- Nach Abschluss der Baumaßnahme prüft die Stadt auf Antrag die eingereichten notwendigen Unterlagen (Verwendungsnachweis) und die Einhaltung der Vereinbarung (nach den Förderrichtlinien).
- Die Fördermittel werden in der Regel nach Beendigung der Maßnahme ausbezahlt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Downloads zum Thema
Weitere Informationen entnehmen sie bitte den nachfolgenden Dokumenten:
Öffnungszeiten
Montag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Termine nach Vereinbarung |