Schulstadt Straubing

Beste Voraussetzungen für Straubings Schülerinnen und Schüler

Die Stadt Straubing ist eine Schulstadt, die ein breites Spektrum an allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen bietet. Im Stadtgebiet befinden sich über 35 Schulen, welche teilweise in kommunaler sowie auch privater Trägerschaft liegen. 

Die Schullandschaft der Stadt Straubing erstreckt sich über die Grundschulen sowie vier Mittelschulen. Spezialisierte Förderschulen im Grund- und Mittelschulbereich bieten geistig und körperlich beeinträchtigten Kindern eine erstklassige Bildung und Betreuung. 

Der Schulabschluss „Mittlere Reife“ kann in Straubing an einer Knabenrealschule sowie in einer Mädchenrealschule und zwei Wirtschaftsschulen erreicht werden. An vier Gymnasien haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, frühzeitig einen Bildungsschwerpunkt zu setzen: hier stehen neusprachliche, wirtschaftliche, humanistische, musische und technische Zweige zur Auswahl. Zum Erlangen des fachgebundenen oder allgemeinen Abiturs, nach Abschluss der Mittleren Reife bzw. nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung, eignen sich die Fachoberschule und die Berufsoberschule in Straubing. 

Im Bereich der Beruflichen Schulen (www.berufsschule-straubing.de) weist die Stadt Straubing zudem ein breites Angebot auf und ist gut aufgestellt für die Zukunft der beruflichen Bildung. 

Schülerbeförderung

Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (http://www.gesetze-bayern.de) und durch die Verordnung über die Schülerbeförderung (http://www.freistaat-bayern.de) in der jeweils gültigen Fassung geregelt. Dort erhalten Sie Informationen über die gesetzlichen Grundlagen, die Anspruchsvoraussetzungen und das Antragsverfahren.

Es sind zwei Arten der Schulwegkostenfreiheit zu unterscheiden: Beförderungsanspruch und Erstattungsanspruch. Der Beförderungsanspruch bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler, die einen Beförderungsanspruch haben, auf Antrag von der Stadt Straubing grundsätzlich vor Beginn des Schuljahres eine Fahrtkarte erhalten und diese nutzen können. Bei einem Erstattungsanspruch müssen die Fahrtkosten zunächst selbst verauslagt werden und können am Ende des Schuljahres bei der Stadt Straubing zur Erstattung eingereicht werden.

Neben den gesetzlichen Vorgaben werden von der Stadt Straubing freiwillige Leistungen gewährt. Diese beziehen sich auf die Schüler der Klassen 5 mit 10, die zwischen 2 und 3 km und im Einzugsbereich der Stadtwerke Straubing wohnen. Hierfür kann der Antrag ebenfalls beim Schulverwaltungsamt der Stadt Straubing gestellt werden.

Gastschulwesen

Für Gastschüler kann die Stadt Straubing als Sachaufwandsträger einen Gastschulbeitrag / Kostenersatz nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz verlangen.

Die Schulpflicht ist grundsätzlich an der örtlichen Schule (Sprengelschule) zu erfüllen. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Schule im Stadtgebiet gestattet werden.

Das ausgefüllte Antragsformular kann entweder bei der zuständigen Sprengelschule, der Gastschule oder bei der Stadt Straubing eingereicht werden. Nach der Entscheidung über den Gastschulantrag erhält der Antragsteller einen Gastschulbescheid.

Das Gastschulverhältnis muss jedes Schuljahr neu beantragt werden.

Der Bescheid ergeht kostenfrei.

Berufsschulverband Straubing-Bogen

Die Stadt Straubing und der Landkreis Straubing-Bogen haben mit Wirkung ab dem 01.08.1973 den Zweckverband Berufsschulverband Straubing-Bogen gebildet. Seit dem Schuljahr 1993/1994 sind daraufhin alle berufsbildenden Schulen der Verbandsmitglieder unter dem Dach des Berufsschulverbandes zusammengefasst.

Für folgende Schulen sind die Stadt Straubing und der Landkreis Straubing-Bogen im Rahmen des Berufsschulverbands Straubing-Bogen der Sachaufwandsträger:

Ansprechpartner:

Berufsschulverband Straubing-Bogen
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60144

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