AFBG - sog. "Aufstiegs-BAföG"
Berufliche Weiterbildung - Fortbildungsförderung
(sog. "Meister- oder Aufstiegs-BAföG" - AFBG)
Für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, die zu einem über der bereits abgeschlossenen Berufsausbildung liegenden höherwertigeren Fortbildungsabschluss führen, ist eine Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG- sog. "Meister- oder Aufstiegs-BAföG") möglich.
Bei Vollzeitlehrgängen kann darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen eine monatliche Förderung als Unterhalt bewilligt werden.
Zuständig für die Förderung ist das Amt, in dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Allgemeine E-Mail-Adresse: bafoeg@straubing.de
> AFBG-Antrag online stellen mit Antragsassistent
Weitere Informationen und Downloads
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Besonderheiten bei der Förderung von Fachschulen (Technikerschulen) und Fachakademien
Förderung der betrieblichen (Erst-)Ausbildung, klassischer Lehrberuf
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr
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Montag bis Donnerstag : 08.00 bis 12.00 Uhr