Integrations- und Teilhabepreis der Stadt Straubing

Würdigung besonderer Verdienste um die Integration und Teilhabe für Straubinger Privatpersonen, Vereine und Institutionen

Zusammenhalt
Die Stadt Straubing wird 2023 erstmalig einen Integrations- und Teilhabepreis vergeben. Der Preis soll besondere Verdienste um die Integration und Teilhabe würdigen und ist mit einer Summe von bis zu 2.500 Euro dotiert.

Bewerben können sich Privatpersonen, Vereine, Verbände oder auch Institutionen und Initiativen, die im Bereich Integration und Teilhabe ehrenamtlich tätig sind. „Ich freue mich sehr, dass der Stadtrat Straubing auf Initiative des Ausländer- und Migrationsbeirates diese neue Auszeichnung ins Leben gerufen hat,“ so Oberbürgermeister Markus Pannermayr. Und Bürgermeister Dr. Albert Solleder ergänzt: „Mit dem Preis wollen wir insbesondere Maßnahmen mit integrativer Wirkung oder zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit, aber auch Zivilcourage würdigen.“

Vorschläge für den Integrations- und Teilhabepreis sind bis spätestens 2. Juni 2023 schriftlich bei der Stadt Straubing, Amt für Asyl, Migration und Integration einzureichen und sollen die besonderen Verdienste in einer kurzen Beschreibung vorstellen. Die eingegangenen Vorschläge werden im Anschluss von der Verwaltung geprüft und aufbereitet. Über die Preisträger entscheidet ein Auswahlgremium, dem unter anderem Vertreter des Ausländer- und Migrationsbeirates sowie der Vorsitzender des Sozialausschusses angehören. Die Preisübergabe soll dann im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung im November 2023 stattfinden.


Informationen zum Bewerbungsverfahren

Informationen zum Integrations- und Teilhabepreis finden sich in den nachfolgenden Richtlinien.
Persönliche Auskünfte erteilt die Stadt Straubing, Sachbereich Integration, unter TelNr.  09421/944 70130 oder per E-Mail: unter integration@straubing.de.

Richtlinien zur Vergabe des Integrations- und Teilhabepreises | 107 KB

Für ein friedliches und tolerantes Miteinander braucht es die Bereitschaft der Stadtgesellschaft, aufeinander zuzugehen.  Integration wird im alltäglichen Miteinander gelebt. In Anerkennung und Würdigung besonderer Verdienste um die Integration und Teilhabe in der Stadt Straubing wird der Integrations- und Teilhabepreis verliehen.

Allgemeines

  • In Anerkennung und Würdigung besonderer Verdienste um die Integration und Teilhabe in der Stadt Straubing, verleiht die Stadt Straubing den Integrations- und Teilhabepreis.
  • Der Integrations- und Teilhabepreis wird in einem Turnus von zwei Jahren verliehen.
  • Der Integrations- und Teilhabepreis stellt eine freiwillige Leistung im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Straubing dar.

Preisträgerinnen und Preisträger 

  • Der Integrations- und Teilhabepreis wird verliehen an Privatpersonen und an Vereine, Verbände, Institutionen, Initiativen oder Projekte, die sich in besonders herausragender Weise im Bereich der Integration und Teilhabe in der Stadt Straubing engagiert haben.
  • Die Verleihung des Integrations- und Teilhabepreises setzt voraus, dass die Privatperson oder der Verein, Verband, die Institution oder Initiative oder das Projekt ausschließlich ehrenamtlich tätig sind. Die Verleihung des Integrations- und Teilhabepreises an Personen für hauptamtliche oder berufliche Tätigkeit ist nicht möglich. Die Verleihung des Integrations- und Teilhabepreises an Mitglieder des Ausländer- und Migrationsbeirates ist nicht möglich.

Höhe des Integrations- und Teilhabepreises

  • Im Rahmen des Integrations- und Teilhabepreises steht pro Turnus ein Budget von insgesamt 2.500 Euro zur Verfügung.
  • Der Integrations- und Teilhabepreis kann auf mehrere Personen verteilt und gestaffelt werden.

Vorschlagsrecht und –verfahren

  • Zur Einreichung der Vorschläge wird jeweils zu Beginn eines Jahres öffentlich aufgerufen. Die Vorschlagsfrist beträgt mindestens drei Monate und wird im öffentlichen Aufruf ausdrücklich festgelegt.
  • Vorschlagsberechtigt ist jede natürliche und juristische Person. Sie kann sowohl das Projekt eines Dritten als auch das eigene Projekt vorschlagen.
  • Der Vorschlag ist schriftlich bei der Stadt Straubing einzubringen und mit einer kurzen Begründung zu versehen.

Auswahlgremium

Das Auswahlgremium zur Behandlung der Vorschläge und Entscheidung über die Preisvergabe besteht aus dem jeweiligen Verwaltungsrat für Migration, dem Vorsitzenden des Ausländer- und Migrationsbeirates, dem Vorsitzenden des Sozialausschusses, je einem Vertreter der Fraktionen, dem Vorsitzenden der ARGE Freie Wohlfahrt sowie des Integrationslotsen.

Auswahlverfahren

Die eingegangenen Vorschläge werden von der Verwaltung gesammelt, in einer Übersicht aufbereitet und dem Auswahlgremium zur Verfügung gestellt.
Das Auswahlgremium sichtet die Vorschläge und berücksichtigt hierbei insbesondere folgende Kriterien:

  • Integrative Wirkung
  • Diversität
  • Nachhaltigkeit
  • Bewusstseinsbildung
  • Ehrenamtliches Engagement
  • Zivilcourage
  • Einsatz für Toleranz und gegen Diskriminierung
  • Originalität und Innovation

Zudem wird im Rahmen der Auswahl berücksichtigt, ob und in welchem Umfang das Projekt bereites durch öffentliche, insbesondere städtische Mittel finanziert wird. Eine Vergabe des Integrations- und Teilhabepreises an Personen oder Verbände, welche bereits öffentliche Mittel erhalten, ist hierbei nicht ausgeschlossen. Das Auswahlgremium entscheidet mit einfacher Mehrheit über die eingegangenen Vorschläge. Der Sozialausschuss wird über den oder die Preisträger informiert.

Verleihung des Integrations- und Teilhabepreises

  • Der Integrations- und Teilhabepreis wird vom Oberbürgermeister oder seinem Vertreter im Amt im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung überreicht.
  • Neben dem Geldpreis wird eine Urkunde überreicht.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Kontakt

Integration
Am Platzl 31
94315 Straubing
09421/944-70130
09421/944-70193

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