Personalauswahl
Allgemeine Informationen zum Personalauswahlverfahren
Die Stadt Straubing hat als öffentlicher Arbeitgeber bei der Einstellung von Personal spezielle gesetzliche Regelungen zu beachten. Es wird daher etwas Zeit in Anspruch nehmen, bis das Verfahren abgeschlossen und Sie über das Ergebnis Ihrer Bewerbung informiert werden können.
Im Online-Bewerbungsportal veröffentlicht die Stadt Straubing zu besetzende Stellen. Dabei wird im Ausschreibungstext unter „Ihr Profil“ angegeben, welche zwingenden Anforderungen bzw. welche Qualifikation Sie für die Stelle mitbringen müssen. Im Auswahlverfahren werden dabei alle bis zum Ablauf der Ausschreibungsfrist eingehenden Bewerbungen aufgenommen und in der Auswahl berücksichtigt.
Neben der Bewerbung für eine ausgeschriebene Stelle haben Sie stets auch die Möglichkeit sich initiativ zu bewerben. Die Stadt Straubing prüft in diesem Fall, ob eine geeignete freie Stelle vorhanden ist. Sie können sich auch auf mehrere Stellen gleichzeitig bewerben. Ihre Bewerbung wird in diesem Fall individuell bei den Auswahlverfahren für die jeweilige Stelle berücksichtigt.
Der Eingang Ihrer Bewerbung wird Ihnen zeitnah per E-Mail bestätigt. Anschließend sind nachfolgende Verfahrensschritte vorgesehen:
Vorauswahl
Ihre Bewerbung wird nach Eingang bzw. nach Ablauf der Bewerbungsfrist vom Amt für Personal und Organisation gesichtet. Zu den eingegangenen Bewerbungen wird dann - ggf. zusammen mit dem jeweiligen Fachamt bzw. Fachbereich - eine Vorauswahl im Hinblick auf das Anforderungsprofil der Stelle getroffen. Dabei erfolgt eine Berücksichtigung der individuellen Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.
Vorstellungsgespräch und persönliches Kennenlernen
Die für eine Stelle grundsätzlich geeigneten Bewerber und Bewerberinnen - ggf. im Rahmen der Vorauswahl - werden anschließend zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Der Termin geht Ihnen per E-Mail zu.
Bei dem Gespräch nimmt in der Regel ein/e Vertreter/in aus dem Amt für Personal und Organisation und ein/e Vertreter/in aus dem jeweiligen Amts- bzw. Fachbereich teil. Außerdem ein Mitglied des Örtlichen Personalrats und je nach Bewerberlage ein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung. Zusätzlich können Sie auf Antrag die Gleichstellungsbeauftragte zu Ihrem Vorstellungsgespräch hinzuziehen. Den Antrag können Sie dabei gerne formlos per E-Mail an personalamt@straubing.de richten.
Neben Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und zum bisherigen Werdegang orientieren sich die weiteren Fragestellungen an den Anforderungen der zu besetzenden Stelle. Die Ergebnisse des Auswahlgesprächs werden im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt.
Bei der Einstellung von Beamten werden neben der dienstlichen Beurteilung auch die Ergebnisse aus der Vorauswahl sowie aus dem Vorstellungsgespräch bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt. Die Auswahlkriterien werden dabei stets vorab auf Grundlage des Anforderungsprofils für den zu besetzenden Dienstposten festgelegt. Einfluss finden dabei insbesondere die Kriterien Berufserfahrung im Fachgebiet, Fachkenntnisse und ggf. Erfahrungen in der Mitarbeiterführung oder der Ausschuss- und Stadtratsarbeit.
Personalauswahlentscheidung
Die Auswahlkommission bestimmt anschließend den Einstellungsvorschlag. Das Amt für Personal und Organisation veranlasst hierzu die weiteren Verfahrensschritte.
Soweit die Entscheidung über die Einstellung dem Personalausschuss oder dem Stadtrat der Stadt Straubing obliegt erfolgt ggf. ein weiteres Kennenlernen durch das Gremium. Hierzu erhalten Sie per E-Mail eine gesonderte Termineinladung.
Bei der Einstellung von neuem Personal wirkt außerdem der Örtliche Personalrat der Stadt Straubing mit. Das Gremium behandelt den Einstellungsvorschlag in vorgesehenen Sitzungsterminen, welche in der Regel im Abstand von ca. zwei Wochen stattfinden.
Eine Beschleunigung des vorgeschriebenen Verfahrens ist leider nicht möglich. Erst nach Abschluss des Verfahrens ist die Entscheidung rechtsgültig und kann der/dem Bewerber/in mitgeteilt werden.
Einstellungsangebot bzw. Auswahlergebnis
Die Stadt Straubing informiert Sie sobald wie möglich über eine Einstellungszusage. Das entsprechende Schreiben erhalten Sie in der Regel per E-Mail. Anschließend haben Sie Gelegenheit, das Angebot innerhalb einer vorgesehenen Rückmeldefrist anzunehmen.
Sofern die Einstellung dem Vorbehalt der Vorlage bestimmter Unterlagen unterliegt (z. B. Führungszeugnis) ist dies ggf. zu beachten. Ein Beschäftigungsverhältnis kommt in diesem Fall erst bei Vollständigkeit der Unterlagen zustande.
Neben der Vorlage erforderlicher Unterlagen haben Beamtinnen und Beamte zusätzlich zu beachten, dass eine abschließende Entscheidung erst nach einer amtsärztlichen Eignungsuntersuchung sowie nach Vorlage einer einwandfreien Personalakte des bisherigen Dienstherrn getroffen werden kann.
Sofern wir Ihnen leider kein Einstellungsangebot unterbreiten können, erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens eine entsprechende Information.
