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Bundestagswahl 2025

Bekanntmachungen und Informationen des Wahlamtes der Stadt

Am Sonntag, den 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. 
Die Wahllokale haben am Wahlsonntag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Auf dieser Seite erhalten Sie aktuelle Informationen und Bekanntmachungen des Wahlamts der Stadt Straubing.

Der Wahlkreis 230 Straubing umfasst die kreisfreie Stadt Straubing sowie die Landkreise Straubing-Bogen und Regen. Die Kreiswahlleitung ist der Stadt Straubing übertragen, als Kreiswahlleitung ist Herr Michael Hartl (Telefon: 09421/944-60180, E-Mail: wahlamt@straubing.de) bestellt.

Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl finden Sie im Internet-Angebot des Bayerischen Landesamts für Statistik sowie im Internetauftritt der Bundeswahlleiterin.


Beantragung der Briefwahlunterlagen

Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl können die Stimmzettel erst spät gedruckt werden. Daher können Briefwahlunterlagen erst voraussichtlich ab Ende der Kalenderwoche 6 ausgestellt werden. 

Es ist jedoch möglich, den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen bereits jetzt zu stellen.

Online

Online ist die Beantragung über das Bürgerserviceportal unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/straubing/bsp_ewo_briefwahl/#/ möglich. Zudem kann die Beantragung per Smartphone erfolgen, indem der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte QR-Code genutzt wird.

Die Online-Beantragung ist bis zum 17. Februar 2025 um 12:00 Uhr möglich. Die Briefwahlunterlagen werden ausgestellt, sobald die Stimmzettel vorliegen.

Schriftlich oder per E-Mail:

Schriftliche Anträge auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen können sowohl im Briefkasten der Volkshochschule Straubing, Steinweg 56, als auch im Briefkasten des Rathauses am Haupteingang in der Seminargasse 16 eingeworfen werden. Eine Beantragung ist auch per E-Mail an wahlamt@straubing.de möglich.

In beiden Fällen sind folgende Angaben zwingend notwendig: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Meldeanschrift sowie gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse, wenn die Unterlagen nicht an die angegebene Meldeadresse gesendet werden sollen.

Erreichbarkeit des Briefwahlbüros

Das Briefwahlbüro (Gebäude der Volkshochschule, Steinweg 56, Dachgeschoss, barrierefrei erreichbar, Tel. 09421/944-78222, E-Mail-Anschrift: wahlamt@straubing.de) ist ab 03.02.2025 geöffnet und während folgender Öffnungszeiten zu erreichen:

Montag - Mittwoch: 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr (21.02.2025: 8.00 Uhr – 15.00 Uhr)
 


Mitteilungen

Wahlrechtsvoraussetzungen
Wählen können alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Bekanntmachungen

Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen | 1364 KB Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl 2025 | 2641 KB Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses | 1724 KB

Erreichbarkeit

Das Wahlamt (Rathaus, barrierefreier Eingang Seminargasse 12, Zimmer 9) ist für allgemeine Fragen zur Wahl zuständig und ist während folgender Öffnungszeiten zu erreichen:

Montag, Dienstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr, 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr, 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr 

Tel. 09421/944-60238 bzw. 09421/944-60230
E-Mail: wahlamt@straubing.de

Kontakt
Wahlamt
Theresienplatz 2
94315 Straubing
Öffnungszeiten
Montag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Wahlamt
Theresienplatz 2
94315 Straubing