Stadtkasse
Adresse & Öffnungszeiten:
Bahnhofplatz 1
94315 Straubing
Tel: 09421/944-60350
Fax: 09421/944-60250
stadtkasse@straubing.de
Montag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Termine nach Vereinbarung |
Aufgaben & Leistungen:
Hinweis
Wegen des Rathausbrandes sind die Mitarbeiter der Stadtkasse in verschiedenen Räumlichkeiten untergebracht! Um vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten.
Ansprechpartner in der Stadtkasse
Bereich | Telefonnummer |
Amtsleiter, Herr Stefan Dykiert | 09421/944-60350 |
Buchhaltung | 09421/944-60358 |
09421/944-60359 | |
Vollstreckungsabteilung | 09421/944-60352 |
09421/944-60355 |
Zahlungsverkehr
Für Ihre Überweisungen haben wir folgende Bankverbindungen eingerichtet:
- Sparkasse Niederbayern-Mitte
IBAN: DE14 7425 0000 0000 0001 09
BIC: BYLADEM1SRG
Konto 109 | BLZ 742 500 00
- Raiffeisenbank Straubing
IBAN: DE62 7426 0110 0000 7440 00
BIC:GENODEF1SR2
Konto 744000 | BLZ 742 601 10
- Volksbank Straubing
IBAN: DE36 7429 0000 0000 4425 00
BIC: GENODEF1SR1
Konto 442500 | 742 900 00
Bitte geben Sie bei allen Überweisungen und Scheckzahlungen die Finanzadressnummer (FAD) an, damit wir die Zahlungen richtig zuordnen können.
Mahnungen
Sie haben eine Mahnung erhalten?
Zu den Aufgaben der Stadtkasse gehört es, für die Berechnung der offenen Forderungen zu sorgen. Daher werden fällige Posten angemahnt.
Sie haben eine Mahnung erhalten, obwohl Sie bezahlt haben?
Geben Sie bitte der Buchhaltung Ihre Zahlungsdaten durch:
- Finanzadress-Nummer (FAD) / Geschäftszeichen
- Überweisungsdatum
- Betrag
- Bankverbindung
Vermutlich wurde wegen unklarer Angaben die Zahlung einem anderen Posten zugeordnet. Wir werden die Angelegenheit umgehend klären.
Inkasso (Vollstreckung offener Forderungen)
Wenn trotz Mahnungen Forderungen nicht bezahlt werden, gehört es zu unseren Pflichten, die Zahlung zwangsweise beizutreiben. Dafür kann die Stadtkasse Vermögen und Forderungen des Schuldners pfänden. Da diese Eingriffe oft sehr unangenehme und empfindliche Nebenwirkungen haben (z.B. Schufa-Eintrag usw.) und zudem mit Kosten verbunden sind, ist es sinnvoll mit unserer Vollstreckungsabteilung Kontakt aufzunehmen, wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben.
Bequem zahlen per Einzugsermächtigung
Die Stadt Straubing gestaltet schon seit langem den umfangreichen Zahlungsverkehr so rationell wie möglich. Mit Ihrer Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren können auch Sie wesentlich zur Reduzierung des Verwaltungsapparats beitragen.
Die Teilnahme bringt aber nicht nur uns, sondern auch Ihnen Vorteile: schnell, bequem, bargeldlos, vor allem ohne weiteren Kostenaufwand und immer termingerecht, ohne dass Sie auf Fristen achten müssen.
Sollten Sie es sich einmal anders überlegen, können Sie jederzeit den Abbuchungsauftrag widerrufen und Zahlungen stornieren lassen. Vordrucke erhalten Sie direkt von der Stadtkasse oder im Bereich „Formulare und Vordrucke".
Das Formular ist nur im Original mit Ihrer Unterschrift gültig. Bitte senden Sie das unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat per Post an die
Stadt Straubing - Stadtkasse
Theresienplatz 2
94315 Straubing
Weitere Formulare und Informationen
Formular Untenehmereigenschaft (pdf) | 117 KB Formular Unternehmereigenschaft (doc) | 130 KB Datenschutzhinweise Buchhaltung | 91 KB Datenschutzhinweise Vollstreckung | 92 KB94315 Straubing