Stadtkasse

Adresse & Öffnungszeiten:

Stadtkasse (Leitung)
Bahnhofplatz 1
94315 Straubing
Tel: 09421/944-60350
Fax: 09421/944-60250
stadtkasse@straubing.de
Montag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung

Hinweis

Wegen des Rathausbrandes sind die Mitarbeiter der Stadtkasse in verschiedenen Räumlichkeiten untergebracht! Um vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten.


Ansprechpartner in der Stadtkasse

Bereich Telefonnummer
Amtsleiter, Herr Stefan Dykiert 09421/944-60350
Buchhaltung     09421/944-60358
09421/944-60359
Vollstreckungsabteilung     09421/944-60352
09421/944-60355

Zahlungsverkehr

Für Ihre Überweisungen haben wir folgende Bankverbindungen eingerichtet:

  • Sparkasse Niederbayern-Mitte
    IBAN: DE14 7425 0000 0000 0001 09
    BIC: BYLADEM1SRG
    Konto 109 | BLZ 742 500 00
     
  • Raiffeisenbank Straubing
    IBAN: DE62 7426 0110 0000 7440 00
    BIC:GENODEF1SR2
    Konto 744000 | BLZ 742 601 10
     
  • Volksbank Straubing
    IBAN: DE36 7429 0000 0000 4425 00
    BIC: GENODEF1SR1    
    Konto 442500 | 742 900 00​​​

Bitte geben Sie bei allen Überweisungen und Scheckzahlungen die Finanzadressnummer (FAD) an, damit wir die Zahlungen richtig zuordnen können.


Mahnungen
Sie haben eine Mahnung erhalten?
Zu den Aufgaben der Stadtkasse gehört es, für die Berechnung der offenen Forderungen zu sorgen. Daher werden fällige Posten angemahnt.
Sie haben eine Mahnung erhalten, obwohl Sie bezahlt haben?
Geben Sie bitte der Buchhaltung Ihre Zahlungsdaten durch:

  • Finanzadress-Nummer (FAD) / Geschäftszeichen
  • Überweisungsdatum
  • Betrag
  • Bankverbindung

Vermutlich wurde wegen unklarer Angaben die Zahlung einem anderen Posten zugeordnet. Wir werden die Angelegenheit umgehend klären.

Inkasso (Vollstreckung offener Forderungen)
Wenn trotz Mahnungen Forderungen nicht bezahlt werden, gehört es zu unseren Pflichten, die Zahlung zwangsweise beizutreiben. Dafür kann die Stadtkasse Vermögen und Forderungen des Schuldners pfänden. Da diese Eingriffe oft sehr unangenehme und empfindliche Nebenwirkungen haben (z.B. Schufa-Eintrag usw.) und zudem mit Kosten verbunden sind, ist es sinnvoll mit unserer Vollstreckungsabteilung Kontakt aufzunehmen, wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben.


Bequem zahlen per Einzugsermächtigung
Die Stadt Straubing gestaltet schon seit langem den umfangreichen Zahlungsverkehr so rationell wie möglich. Mit Ihrer Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren können auch Sie wesentlich zur Reduzierung des Verwaltungsapparats beitragen.

Die Teilnahme bringt aber nicht nur uns, sondern auch Ihnen Vorteile: schnell, bequem, bargeldlos, vor allem ohne weiteren Kostenaufwand und immer termingerecht, ohne dass Sie auf Fristen achten müssen.

Sollten Sie es sich einmal anders überlegen, können Sie jederzeit den Abbuchungsauftrag widerrufen und Zahlungen stornieren lassen. Vordrucke erhalten Sie direkt von der Stadtkasse oder im Bereich „Formulare und Vordrucke".

Das Formular ist nur im Original mit Ihrer Unterschrift gültig. Bitte senden Sie das unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat per Post an die

Stadt Straubing - Stadtkasse
Theresienplatz 2
94315 Straubing

SEPA-Lastschriftmandat - Ermächtigung zum Einzug von Forderungen der Stadt durch Lastschrift | 256 KB

Weitere Formulare und Informationen

Formular Untenehmereigenschaft (pdf) | 117 KB Formular Unternehmereigenschaft (doc) | 130 KB Datenschutzhinweise Buchhaltung | 91 KB Datenschutzhinweise Vollstreckung | 92 KB


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