Führungszeugnis; Beantragung eines Europäischen Führungszeugnisses
Adresse & Kontakt:
Meldewesen (Einwohnermeldeamt)Theresienplatz 2
94315 Straubing
Öffnungszeiten:
Montag | 8:00 - 11:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr |
Dienstag | 8:00 - 11:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr |
Mittwoch | 8:00 - 11:30 Uhr |
Donnerstag | 8:00 - 11:30 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr |
Freitag | 8:00 - 11:30 Uhr |
|
Bei Anträgen auf Ausstellung eines einfachen oder erweiterten Führungszeugnisses wird bei Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union der jeweilige Herkunftsmitgliedstaat um Mitteilung ersucht über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaats.
Teilt der Herkunftsmitgliedsstaat Eintragungen im Strafregister mit, so werden diese vollständig und in der übermittelten Sprache aufgenommen, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben erfolgt dabei nicht.
Erteilt der Herkunftsmitgliedstaat keine Auskunft aus seinem Strafregister, wird im Führungszeugnis darauf hingewiesen.
Stand: 06.02.2023
Für Sie zuständig
Meldewesen (Einwohnermeldeamt)
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60222
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsvorschriften
Weiterführende Links
Formulare
Online-Verfahren
Zurück zur Ergebnisliste
Ämter & Dienststellen
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Straubing
Theresienplatz 2
94315 Straubing
94315 Straubing