eID-Karte; Beantragung

Unionsbürger und Staatsangehörige eines Staates, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, können die eID-Karte bei ihrer zuständigen Gemeinde beantragen.

Adresse & Kontakt:

Meldewesen (Einwohnermeldeamt)
Theresienplatz 2
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
Montag 8:00 - 11:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 8:00 - 11:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch 8:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag 8:00 - 11:30 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr
Freitag 8:00 - 11:30 Uhr
  • Termine nach Vereinbarung --> zur Online-Terminvergabe
  • Der Eingang zum Einwohnermeldeamt befindet sich in der Seminargasse 14.  Der barrierefreie Zugang ist über den Rathausinnenhof (Holztor am unteren Ende der Simon-Höller-Straße) möglich.

Für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt.

Die eID-Karte ist kein Ausweispapier im klassischen Sinn, sondern ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis, um eGovernment-Dienstleistungen auf höchstem Vertrauensniveau in Anspruch nehmen zu können. Zudem kann mit ihr das Vor-Ort-Auslesen zum Zwecke der medienbruchfreien Übernahme von Formulardaten unter Anwesenden erfolgen.

Da die eID-Karte ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert ist und nicht als Ausweispapier oder Reisedokument dient, fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe. Bestimmte Daten (wie z. B. die Anschrift und die Staatsangehörigkeit) sind nur auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) gespeichert.

Die eID-Karte kann nur für antragstellende Personen ab 16 Jahren ausgestellt werden.

Sie wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.

Zuständigkeit

Im Freistaat Bayern sind die (Wohnsitz-)Gemeinden zuständige eID-Karte-Behörden. Bei mehreren Wohnungen ist auf die Hauptwohnung abzustellen.

Ist die Person nicht meldepflichtig, ist die eID-Karte-Behörde zuständig, in deren Bezirk die Person im Zeitpunkt der Antragstellung oder des die behördliche Tätigkeit auslösenden Ereignisses wohnt.

Stand: 30.10.2023

Für Sie zuständig

Meldewesen (Einwohnermeldeamt)
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60222

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Online-Verfahren



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