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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung

Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen

Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.

Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen. 



Ämter und Dienststellen

Waffen; Beantragung eines Voreintrags bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person

Wenn Sie bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine weitere erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.
Beschreibung

Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag).

Sind Sie Sportschütze und haben eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK), müssen Sie sich das Bedürfnis, dass Sie diese Waffe für die Ausübung Ihres Sports benötigen, von Ihrem anerkannten Schießsportverein bestätigen lassen.

Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, eine erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.

Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den weiteren Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen.

Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.

Voraussetzungen

Sie haben eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK).

Fristen
keine
Kosten
Die Gebühren für die Eintragung der Erwerbsberechtigung für die zusätzlichen Waffe in die Waffenbesitzkarte betragen zwischen 22,50 und 135,00 EUR.
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Kontakt
Stadt Straubing - Jagd, Fischerei- und Waffenwesen
Hausanschrift
Theresienplatz 2
94315 Straubing
Postanschrift
Postfach 0352
94303 Straubing
+49 9421 944-60250
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00 14:00- 16:00
DI 08:00-12:00 14:00- 16:00
MI 08:00-12:00
DO 08:00-12:00 14:00- 17:00
FR 08:00-12:00
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Online-Terminvergabe

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Stadtverwaltung Straubing
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60250