Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen
Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.
Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen.
Bewaffneter Geldtransport; Beantragung von waffenrechtlichen Erlaubnissen
Wenn Sie als Cash-in-transit-Unternehmen bei gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransporten von Euro-Bargeld Ihre Waffen auf dem Transport durch Deutschland führen wollen, benötigen Sie waffenrechtliche Erlaubnisse.
Beschreibung
Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes (Einfuhr, Durchfuhr, Ausfuhr)
Eine Waffe oder Munition nimmt mit, wer diese Waffe oder Munition vorübergehend auf einer Reise ohne Aufgabe des Besitzes zur Verwendung über die Grenze in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes bringt.
Die nachfolgenden Erlaubnisse beziehen sich auf die Mitnahme von Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 zum WaffG, Abschnitt 3, Kategorien A 1.2 bis C (Einteilung der Schusswaffen oder Munition in die Kategorien A bis C nach der Waffenrichtlinie) in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes, der sich auf das gesamte Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erstreckt.
Wenn Sie oben genannte Waffen bzw. sonstige Waffen, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen, in den oder durch den Geltungsbereich des Waffengesetzes mitnehmen möchten, kann Ihnen die Kreisverwaltungsbehörde, in deren Bezirk Ihr Grenzübertritt nach Deutschland erfolgt oder die für Ihren Zielort zuständig ist, eine Erlaubnis erteilen, wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 WaffG vorliegen.
Waffenschein
Wenn Sie als Cash-in-transit-Unternehmen Ihre Schusswaffen nicht nur in nicht schussbereitem und nicht zugriffsbereitem Zustand nach Deutschland mitnehmen, sondern auch zur Bewachung des Geldtransportes bei sich führen wollen, benötigen Sie zusätzlich zu der Mitnahmeerlaubnis einen Waffenschein.
Für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit "PTB-Zeichen" ist ein sog. Kleiner Waffenschein erforderlich. Für den Transport von nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten Schusswaffen benötigen Sie keinen Waffenschein.
Voraussetzungen
Mitnahmeerlaubnis
- Mindestalter 18 Jahre
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Sachkunde
- Bedürfnis
Wenn Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat haben und Waffen mitnehmen wollen (Ein-, Aus-, oder Durchfuhr), wird die Erlaubnis dazu nur erteilt, wenn Sie Inhaber eines durch diesen Mitgliedstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpasses sind und die Waffen in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind.
Wenn Sie Bürger eines Drittstaates sind, bedarf die Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen durch den Geltungsbereich des Gesetzes in einen anderen Mitgliedstaat auch, soweit die Zustimmung des anderen Mitgliedstaates erforderlich ist, dessen vorheriger Zustimmung.
Sie benötigen keine Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen in den oder durch den Geltungsbereich des Waffengesetzes (Einfuhr, Durchfuhr), für die Sie eine Erlaubnis zum Erwerb oder Besitz nach dem WaffG haben.
Waffenschein
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Mindestalter 18 Jahre
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Zuverlässigkeit
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Persönliche Eignung
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Sachkunde
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Bedürfnis
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Versicherung
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bei Kleinem Waffenschein: nur Mindestalter 18 Jahre, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
Nähere Einzelheiten erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, in deren Bezirk der Grenzübertritt nach Deutschland erfolgt bzw. in deren Bezirk Ihr Zielort liegt.
Kosten
- Mitnahmeerlaubnis: zwischen 25 und 500 Euro
- Waffenschein: zwischen 100 und 500 Euro
- Kleiner Waffenschein: zwischen 30 und 150 Euro
Rechtsgrundlagen
Öffnungszeiten
MO | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
DI | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
MI | 08:00-12:00 | |
DO | 08:00-12:00 | 14:00- 17:00 |
FR | 08:00-12:00 |