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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung

Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen

Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.

Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen. 



Ämter und Dienststellen

Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Anforderung einer Bestätigung

Sie können einen Nachweis über den Status einer Wohnung (öffentlich gefördert / nicht mehr öffentlich gefördert) anfordern.
Online Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Straubing)
Anforderung einer Bestätigung über die Eigenschaft "öffentlich geförderte Wohnung"

Verfügungsberechtigte/Vermieter, Mieter und Wohnungssuchende können sich bestätigen lassen, dass eine Wohnung nicht mehr als öffentlich gefördert gilt. Wohnungssuchende können zudem eine Bestätigung anfordern, dass es sich bei der Wohnung um eine öffentlich geförderte Wohnung handelt. Die Bestätigung kann online angeordert werden.

Beschreibung

Verfügungsberechtigte/Vermieter, Mieter und Wohnungssuchende können sich bestätigen lassen, dass eine Wohnung nicht mehr als öffentlich gefördert gilt.

Wohnungssuchende können sich zudem bestätigen lassen, dass es sich bei der Wohnung um eine öffentlich geförderte Wohnung handelt.

Voraussetzungen

Die zuständige Stelle hat dem Verfügungsberechtigten/Vermieter schriftlich zu bestätigen, von welchem Zeitpunkt an die Wohnung nicht mehr als gefördert gilt. Bei Geltendmachung eines berechtigten Interesses können auch Mieter und Wohnungssuchende eine solche Bestätigung anfordern.

Die zuständige Stelle hat einem Wohnungssuchenden auf dessen Verlangen schriftlich zu bestätigen, ob die Wohnung die er benutzen will, eine neu geschaffene öffentlich geförderte Wohnung ist.

Fristen
keine
Formulare
Formloser Antrag (mit Unterschrift) Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Kosten
5 bis 20 EUR je Wohnung (Tarif-Nr. 2.I.2/15 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses)
Rechtsgrundlagen
§ 1 Verordnung zur Durchführung des Wohnungsrechts und des Besonderen Städtebaurechts (DVWoR) Landratsämter, Kreisfreie Städte, Große Delegationsgemeinden
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)


Kontakt
Stadt Straubing - Wohnungswesen
Hausanschrift
Theresienplatz 2
94315 Straubing
Postanschrift
Postfach 0352
94303 Straubing
Telefon: +49 9421 944-60439
Fax: +49 9421 944-60250
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00
DI 08:00-12:00
MI 08:00-12:00
DO 08:00-12:00 14:00- 17:00
FR 08:00-12:00
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Online-Terminvergabe

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Kontakt
Stadtverwaltung Straubing
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60250