Google Translate

The straubing.de website can be translated into various languages using Google Translate. If you select another language, you will be redirected to the Google server and leave the straubing.de website. Please note that Straubing has no influence on the processing of your data by Google. If you do not want your data to be transmitted to Google, you can close the window by clicking on the "X".

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung

Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen

Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.

Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen. 



Ämter und Dienststellen

Lebensmittelrecht; Informationen über Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren

Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften kann im Wege von Gebots- und Verbotsverfügungen der Lebensmittelüberwachungsbehörden erreicht werden oder durch die Verhängung von Bußgeldern und Strafen.

Beschreibung

Ziel des Lebensmittelrechts ist vor allem der Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschädigungen. Zahlreiche Gebote und Verbote sollen den Bürger vor gesundheitlichen Schäden durch den Genuss von Lebensmitteln schützen.

Das Lebensmittelrecht umfasst alle Rechtsnormen über Gewinnung, Herstellung, Zusammensetzung, Beschaffenheit und Qualität von Lebensmitteln und über ihre Bezeichnung, Aufmachung, Verpackung und Kennzeichnung. Auch die Ausführung und Überwachung der Vorschriften über kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände ist Aufgabe der Lebensmittelüberwachung. Nicht mehr dem Lebensmittelrecht unterfallen die Tabakerzeugnisse. Für sie wurde ein eigener Rechtsbereich geschaffen. Neben dem Schutz der menschlichen Gesundheit ist zudem Ziel des Lebensmittelrechts, die Allgemeinheit vor Täuschungen und Irreführungen zu bewahren.

Im Rahmen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und des Tabakerzeugnisgesetzes sind das Tabakerzeugnisgesetz und das Lebensmittelrecht als Nebenstrafrecht ausgestaltet und Verstöße mit Bußgeld- und Strafsanktionen belegt (§§ 58 ff LFGB und §§ 34 ff Tabakerzeugnisgesetz). Weitere Straf- und Bußgeldtatbestände enthält die Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung. Zu unterscheiden ist zwischen der Ahndung eines Verstoßes als Ordnungswirdrigkeit und der Ahndung als Straftat. Eine Straftat ist ein tatbestandsmäßiges, rechtswidriges und schuldhaftes Tun oder Unterlassen, an das das Gesetz eine Strafdrohung knüpft. Eine Straftat liegt zum Beispiel vor, wenn jemand Lebensmittel derart herstellt oder behandelt, dass ihr Verzehr geeignet ist, die Gesundheit zu schädigen, oder wenn jemand Stoffe, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu schädigen, als kosmetische Mittel in Verkehr bringt.

Die Gerichte können bei festgestellten Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen und in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren verhängen. Daneben kommen auch Verurteilungen nach allgemeinem Strafrecht in Betracht, z. B. wegen Körperverletzung oder Betrug.

Nicht alle Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften bedürfen der strafrechtlichen Ahndung. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle werden in der Praxis nur Verwarnungen ausgesprochen oder Bußgeldbescheide erlassen. Bußgeldbescheide werden erlassen bei Ordnungswidrigkeiten. Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Ordnungswidrig handelt z. B. wer fahrlässig im Verkehr mit Lebensmitteln krankheitsbezogen für diese Lebensmittel wirbt. Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sind grundsätzlich die Verwaltungsbehörden zuständig, d.h. das Bußgeldverfahren wird in der Regel von den Kreisverwaltungsbehörden oder der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen eingeleitet. Sie sprechen auch etwaige Verwarnungen aus.

Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)


Kontakt
Stadt Straubing - Lebensmittelüberwachung / Gesundheitlicher Verbraucherschutz
Hausanschrift
Bernauergasse 3
94315 Straubing
Postanschrift
Postfach 0352
94303 Straubing
+49 9421 944-60250
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00
DI 08:00-12:00
MI 08:00-12:00
DO 08:00-12:00 14:00- 17:00
FR 08:00-12:00
Auf Karte anzeigen

Online-Terminvergabe

Online Termine für das Einwohnermeldeamt, die KfZ-Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle buchen

Kontakt
Stadtverwaltung Straubing
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60250