Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen
Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.
Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen.
Binnenschiffer und Seeleute; Anmeldung
Wenn Sie auf ein Binnenschiff ziehen, müssen Sie sich anmelden. Als Reeder von Seeschiffen müssen Sie den Kapitän und die Besatzungsmitglieder an- und abmelden.
Beschreibung
Wer auf ein Binnenschiff zieht, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, hat sich bei der Meldebehörde des Ortes anzumelden, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Die Vorschriften zur allgemeinen Meldepflicht sowie zur Auskunftspflicht des Meldepflichtigen gelten entsprechend. Die Meldepflicht besteht nicht, solange die Person im Inland für eine Wohnung gemeldet ist. Die An- und Abmeldung kann auch bei einer anderen Meldebehörde oder bei der Wasserschutzpolizei vorgenommen werden, die die Daten an die zuständige Meldebehörde weiterleitet.
Der Reeder eines Seeschiffs, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, hat den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffs bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses anzumelden. Er hat diese Personen bei Beendigung des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses abzumelden. Zuständig ist die Meldebehörde am Sitz des Reeders. Die Meldepflicht besteht nicht für Personen, die im Inland für eine Wohnung gemeldet sind. Die zu meldenden Personen haben dem Reeder die erforderlichen Auskünfte zu geben.
Voraussetzungen
- Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sein.
- Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.
Fristen
An- und Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug erfolgen.
Kosten
Für Sie zuständig
Frau Datenschutzbeauftragte
Telefon:+49(0)9421-944-83182
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
datenschutz@straubing.de
Herr Alois Lermer
Telefon:+49(0)9421-944-60100
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
poststelle@straubing.de
Herr Markus Pannermayr
Telefon:+49(0)9421-944-60111
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
hauptamt@straubing.de
Herr Roman Preis
Telefon:+49(0)9421-944-60300
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
poststelle@straubing.de
Herr Werner Schäfer
Telefon:+49(0)9421-944-60135
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
hauptamt@straubing.de
Herr Albert Solleder
Telefon:+49(0)9421-944-60135
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
hauptamt@straubing.de
Frau Rosa Strohmeier
Telefon:+49(0)9421-944-60200
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
poststelle@straubing.de
Herr Oliver Vetter-Gindele
Telefon:+49(0)9421-944-60400
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
poststelle@straubing.de
Öffnungszeiten
MO | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
DI | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
MI | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
DO | 08:00-12:00 | 14:00- 17:00 |
FR | 08:00-12:00 |