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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung

Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen

Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.

Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen. 



Ämter und Dienststellen

Soziale Angelegenheiten; Auskunft

Sie können unter anderem von der Gemeinde und dem Landratsamt Auskünfte in sozialen Angelegenheiten erhalten.

Online Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Bezirk Niederbayern)
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) - Antrag

Über dieses Online-Verfahren können Sie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.

Für Leistungsberechtigte in einer besonderen Wohnform wird ein anderes Online-Verfahren benötigt.

HINWEIS:
In der Regel wird hiermit eine Verlängerung beantragt. Bei einem Erstantrag wird die Grundsicherung oder HLU in der Regel im Online-Verfahren der Annexleistung (z.B. Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, etc.) mitbeantragt.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) - Antrag bei besonderer Wohnform

Über dieses Online-Verfahren können Sie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.

Für Leistungsberechtigte außerhalb einer besonderen Wohnform wird ein anderes Online-Verfahren benötigt.

HINWEIS:
In der Regel wird hiermit eine Verlängerung beantragt. Bei einem Erstantrag wird die Grundsicherung oder HLU in der Regel im Online-Verfahren der Annexleistung (z.B. Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, etc.) mitbeantragt.

Beschreibung

Kostenlose Auskünfte erteilen die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sowie in Bayern, als Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises, auch die Landratsämter und kreisfreien Städte. Die Auskunft erstreckt sich auf die Benennung der zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftssuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftstelle imstande ist.

Die Versicherungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte erteilen Auskunft in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung.

In Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung bieten die Rentenversicherungsträger, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen, ihre Versichertenberater sowie die Versicherungsämter der Kreise und kreisfreien Städte und die Gemeindeverwaltungen kostenlos Auskunft und individuelle Beratung an.

In Fragen der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge geben die Träger der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge (Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Bezirke, Zentrum Bayern Familie und Soziales) Rat und Auskunft. Sie beraten auch in sonstigen sozialen Angelegenheiten, sofern das nicht durch andere Stellen (so in erster Linie Verbände der freien Wohlfahrtspflege) geschieht.

In Fragen der Kinder- und Jugendhilfe stehen die Jugendämter in den kreisfreien Städten und Landkreisen zur Verfügung. Auskünfte und Beratung bei Schwangerschaftsproblemen siehe unter "Verwandte Themen". Weitere Auskünfte zu Unterstützungsleistungen für Familien siehe auch unter "Verwandte Themen".

In allen übrigen sozialen Angelegenheiten geben auch die für Leistungsgewährung jeweils zuständigen Stellen Auskunft. Staatsbürger mit geringem Einkommen können in Rechtsangelegenheiten des täglichen Lebens eine unentgeltliche oder nahezu kostenlose Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder beim zuständigen Amtsgericht erhalten.

Ferner steht das Zentrum Bayern Familie und Soziales für Fragen zu folgenden Leistungen zur Verfügung:

  • Elterngeld
  • Bayerisches Familiengeld
  • Familienerholung in Familienferienstätten

Auskünfte und Beratung bei AIDS siehe unter "Verwandte Themen".

Fristen

keine

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)


Kontakt
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hausanschrift
Kreuz 25
95445 Bayreuth
Postanschrift
95440 Bayreuth
+49 921 605-3903
Bezirk Niederbayern
Hausanschrift
Maximilianstraße 15
84028 Landshut
Postanschrift
84023 Landshut
+49 871 97512-529
Stadt Straubing - Sozialhilfe / Grundsicherung gem. SGB XII
Hausanschrift
Hebbelstraße 14
94315 Straubing
Postanschrift
Postfach 0352
94303 Straubing
+49 9421 944-60250
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00
DI 08:00-12:00
MI 08:00-12:00
DO 08:00-12:00 14:00- 17:00
FR 08:00-12:00
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Online-Terminvergabe

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Kontakt
Stadtverwaltung Straubing
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60250