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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung

Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen

Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.

Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen. 



Ämter und Dienststellen

Gewerberegisterauszug; Beantragung

Das Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten.
Online Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Straubing)
Auskunft aus Gewerberegister der Gemeinde - Online

Sie können eine Auskunft aus dem Gewerberegister der Gemeinde online beantragen.

Beschreibung

Gewerbetreibende müssen gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) bestimmte Vorgänge der Gemeinde anzeigen. Dazu gehören die An-, Um- und Abmeldung

  • eines Gewerbes,
  • einer Zweigniederlassung oder
  • einer unselbständigen Zweigstelle.

Im Gewerberegister sind alle gewerblichen Betriebe in der jeweiligen Gemeinde mit den von ihnen angezeigten Daten verzeichnet. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können auf Antrag bei einem entsprechenden Interesse eine Auskunft aus dem Gewerberegister erhalten. Die Grunddaten des Gewerbetreibenden (Name, betriebliche Anschrift, angezeigte Tätigkeit) sind allgemein zugänglich, für darüber hinausgehende Datenauskünfte ist ein rechtliches Interesse erforderlich. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe der Daten ist nicht erforderlich.

Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register wie beispielsweise das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Sie haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der zuständigen Stelle, ob sie Ihnen die Auskünfte gibt.

Die Auskünfte entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung angezeigt wurde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt die Behörde keine Gewähr. Über abgemeldete Betriebe wird keine Auskunft erteilt.

Das Gewerberegister mit den Grunddaten der Gewerbetreibenden wird z.T. von Gemeinden auch im Internet zur Verfügung gestellt. Diese Grunddaten werden z.T. auch in einem Branchenverzeichnis oder Branchenbuch, einem nach Branchen geordneten Verzeichnis von Unternehmen, veröffentlicht.

Voraussetzungen

Ohne eine besondere Begründung erhalten Sie Auskünfte zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden. Dazu gehören

  • Name,
  • betriebliche Anschrift und
  • angezeigte Tätigkeit.

Möchten Sie weitere Daten erhalten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen.

Ein rechtliches Interesse haben Sie beispielsweise, wenn Sie

  • Rechtsansprüche geltend machen wollen oder
  • sich auf erbrachte Leistungen der Gewerbetreibenden beziehen oder
  • Kredite an die Gewerbetreibenden vergeben.
Kosten
15,00 Euro gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif Nr. 5.III.5/1)
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)


Kontakt
Stadt Straubing - Gewerbewesen, Ordnungsaufgaben
Hausanschrift
Theresienplatz 2
94315 Straubing
Postanschrift
Postfach 0352
94303 Straubing
Telefon: +49 9421 944-60216
Fax: +49 9421 944-60250
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00 14:00- 16:00
DI 08:00-12:00 14:00- 16:00
MI 08:00-12:00
DO 08:00-12:00 14:00- 17:00
FR 08:00-12:00
Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen und abmeldungen Vorort nur von Montag bis Freitag vormittags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach vorheriger Terminvereinbarung möglich! Alternativ können Sie unseren Online-Dienst nutzen.
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Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60250