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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung

Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen

Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.

Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen. 



Ämter und Dienststellen

Existenzgründung; Beratung und Förderung

Sie können sich über das Portal "Gründerland Bayern" und zum Beispiel bei den Kreisverwaltungsbehörden über die Beratungs- und Fördermöglichkeiten für Existenzgründerinnen und -gründer informieren.

Beschreibung

Im Freistaat Bayern sind die Aussichten, erfolgreich selbständig zu sein, besonders günstig. Um Bayern zum Spitzenreiter in Sachen Existenzgründungen zu machen, hat die Bayerische Staatsregierung die Initiative Gründerland Bayern ins Leben gerufen.

Ziel der Initiative Gründerland Bayern ist es, die Rahmenbedingungen für Existenzgründer und -gründerinnen durch ein aufeinander aufbauendes und v. a. technologieoffenes Maßnahmenpaket zu verbessern. Mit Angeboten zu Finanzierung und Förderung, Beratung und Coaching sowie zur Nutzung von Netzwerken und Infrastruktur unterstützt die Initiative (angehende) Unternehmerinnen und Unternehmer. Sie richtet sich an Gründerinnen und Gründer aller Branchen und in jeder Gründungsphase – von der Erstellung eines Businessplans über die Suche nach der passenden Finanzierung bis in die Wachstumsphase. Unterstützt werden sowohl Neugründungen als auch Unternehmensnachfolgen.

Wenn Sie beruflich auf eigenen Beinen stehen wollen, sollten Sie Ihr Vorhaben sorgfältig planen und sich von Experten beraten lassen. Zunächst benötigen Sie einen Überblick über das Marktgeschehen, die Konkurrenzsituation, die Entwicklung der Kundenbedürfnisse und mögliche Angebotslücken. Branchen- und Führungserfahrung zahlen sich hierbei aus. Um Erfolg zu haben, brauchen Sie das Rad nicht neu zu erfinden. In vielen Fällen bietet es sich an, bereits erfolgreich praktizierte Konzepte zu übernehmen und weiterzuentwickeln. Überdies sollten Sie prüfen, ob Sie bei Null anfangen oder ob Sie ein bereits bestehendes Unternehmen übernehmen können. Beides hat Vor- und Nachteile. Expertenberatung vor der Unternehmensgründung erhöht die Erfolgsaussichten beträchtlich. Dementsprechend unterstützen das Bayerische Wirtschaftsministerium und der Europäische Sozialfonds über das Bayerische Vorgründungscoaching-Programm Gründungsinteressierte und potentielle Unternehmensnachfolger dabei, eine entsprechende Beratung in Anspruch zu nehmen – sofern die Beratung vor der Gründung stattfindet.

Eine hervorragende erste Orientierung bietet das Onlineportal für Existenzgründungen in Bayern gruenderland.bayern. Kompakt zusammengefasst erfährt man alles - angefangen von den zehn Schritten zur Unternehmensgründung über unterstützende Netzwerke, Beratung und Coaching bis hin zur Finanzierung und weiteren Förderangeboten. Auf gruenderland.bayern finden Sie außerdem unter der Rubrik "Anlaufstellen finden" den richtigen Ansprechpartner in Ihrer Region – bei IHK, HWK, Verbänden, Regierungen, Hochschulen, Entrepreneurship Center, Gründerzentren, Wirtschaftsförderungen, Netzwerke und weiteren regionalen Einrichtungen. Nutzen Sie deren breites Beratungs- und Unterstützungsangebot rund um das Thema Gründung.

Um die Eigeninitiative anzuregen und zu noch mehr Gründungstätigkeit beizutragen, erleichtert der Staat die Gründung selbständiger Existenzen mit öffentlichen Finanzierungshilfen. Hierfür gibt es von Bund und Land verschiedene Förderprogramme. Es ist jeweils darauf zu achten, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird ("Vorbeginnklausel"). Darlehen werden entsprechend des "Hausbank-Prinzips" über die Hausbank des Antragstellers ausgereicht. Weitere Finanzierungshilfen (z.B. Zuschüsse, Wagnis- und Beteiligungskapital) können bei den zuständigen Stellen direkt beantragt werden. Eine Übersicht zu den Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten finden Sie auf gruenderland.bayern unter der Rubrik "Finanzierung finden".

Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)


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