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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung

Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen

Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.

Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen. 



Ämter und Dienststellen

Schulaufwand; Informationen über Träger

Der Schulaufwand umfasst die Kosten für den Bau und Betrieb der gesamten Schule sowie den Aufwand für das Hauspersonal. Träger des Schulaufwands ist bei öffentlichen Schulen in der Regel eine Kommune, bei privaten Schulen der jeweilige private Träger (z.B. die Kirche).

Beschreibung

Zum Schulaufwand gehören unter anderem die Aufwendungen für

  • Bereitstellung, Einrichtung, Ausstattung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der Schulanlage,
  • Lehrmittel sowie Schulbücher als sog. lernmittelfreie Lernmittel,
  • Schulveranstaltungen,
  • Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens,
  • Geschäftsbedürfnisse der Schule,
  • die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf Unterrichtswegen (bei Grund-/Mittel-/Förderschulen auch die notwendige Beförderung auf dem Schulweg) und
  • Hauspersonal.

Schulaufwandsträger ist sowohl bei staatlichen als auch bei kommunalen Schulen grundsätzlich die jeweils zuständige kommunale Körperschaft. Lediglich in Ausnahmefällen (z.B. bei staatlichen Gymnasien mit Heim) trägt der Staat den Schulaufwand selbst.

In einigen Bereichen, z.B. zu Baumaßnahmen, Kosten der Lernmittelfreiheit sowie zur Schülerbeförderung leistet der Staat Zuschüsse an die kommunalen Träger des Schulaufwands.

Bei den privaten Schulen wird danach differenziert, ob die Schulen als Ergänzungs- oder als Ersatzschulen betrieben werden. Die Möglichkeit der staatlichen Förderung steht lediglich Ersatzschulen offen. Die staatliche Förderung erfolgt schulartbezogen in verschiedenen Ausprägungen und teilweise mit Differenzierung zwischen staatlich genehmigten und staatlich anerkannten Schulen. Bestandteile der Förderung im Bereich des Schulaufwandes sind z.B. Zuschüsse zu Baumaßnahmen, z.T. Schulgeldersatz sowie sonstige Leistungen wie z.B. Zuweisungen zu den Kosten der Lernmittelfreiheit, soweit Lernmittelfreiheit gewährt wird. Der Finanzierung von Schulaufwand im Privatschulbereich liegen zumeist Pauschalierungen zugrunde.

Des Weiteren können sich private Schulen über die Erhebung von Schulgeld (im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen) sowie über Zuwendungen Dritter (z.B. Spenden, kommunale Leistungen) finanzieren.

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)


Kontakt
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Theresienplatz 2
94315 Straubing
Postanschrift
Postfach 0352
94303 Straubing
Telefon: +49 9421 944-60145
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