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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung

Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen

Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.

Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen. 



Ämter und Dienststellen

Feuerwehr; Prüfung und Weiterleitung von Einsatzberichten

Die Feuerwehren erstellen Einsatzberichte über jeden Einsatz im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst.
Beschreibung

Die Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren in den Landkreisen erstatten der Kreisbrandrätin bzw. dem Kreisbrandrat über jeden Einsatz im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst einen Einsatzbericht. Über Fehlalarme, böswillige Alarme und Sicherheitswachen ist ebenfalls zu berichten. Hierfür wird die webbasierte Einsatznachbearbeitung genutzt. Die Werkfeuerwehren berichten in gleicher Form an die Kreisbrandrätin bzw. den Kreisbrandrat, die Leitung der Berufsfeuerwehr oder die Stadtbrandrätin bzw. den Stadtbrandrat.

Die Kreisbrandräte, die Leiter der Berufsfeuerwehren und die Stadtbrandräte stellen für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich sicher, dass die in der webbasierten Einsatznachbearbeitung über die Integrierten Leitstellen erfassten Einsatzberichte auf Plausibilität, Vollständigkeit und Unterschriften – zumindest in Auszügen – geprüft sind und melden dies an die Regierungen.

Die Regierungen prüfen, ob die Meldungen für Einsatzberichte aus ihrem Zuständigkeitsbereich vorliegen und prüfen die Berichte auf Plausibilität, Vollständigkeit sowie Unterschriften – zumindest in Auszügen – und melden dies an das Staatsministerium des Innern und für Integration.

Fristen

Die Kreisbrandräte, die Leiter der Berufsfeuerwehren und die Stadtbrandräte prüfen die Einsatzberichte spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres und melden dies an die Regierung.

Die Regierungen prüfen die Berichte und melden dies bis spätestens 1. März an das Staatsministerium des Innern und für Integration.

Rechtsgrundlagen
Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) (VollzBekBayFwG) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Kontakt
Stadt Straubing - Brand- und Katastrophenschutz
Hausanschrift
Siemensstraße 15 a
94315 Straubing
Postanschrift
Postfach 0352
94303 Straubing
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00 14:00- 16:00
DI 08:00-12:00 14:00- 16:00
MI 08:00-12:00 14:00- 16:00
DO 08:00-12:00 14:00- 17:00
FR 08:00-12:00
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Online-Terminvergabe

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Kontakt
Stadtverwaltung Straubing
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60250