Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen
Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.
Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen.
Feuerbeschau; Durchführung
Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten.Beschreibung
Die Verordnung über die Feuerbeschau legt insbesondere fest, welchem Zweck die Feuerbeschau dient, auf was sich die Feuerbeschau erstreckt, wer für die Durchführung der Feuerbeschau zuständig ist und welche Anordnungen die Gemeinden treffen können.
Die Feuerbeschau erstreckt sich auf Gebäude, insbesondere Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 der Bayerischen Bauordnung und sonstige Anlagen und Gegenstände, bei denen Brände erhebliche Gefahren für Personen oder außergewöhnliche Sach- oder Umweltschäden zur Folge haben können oder bei denen konkrete Anhaltspunkte auf erhebliche Gefahren hinweisen.
Die Feuerbeschau obliegt den Gemeinden.
Über die Durchführung der Feuerbeschau entscheiden die Gemeinden nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Feuerbeschau ist durchzuführen, wenn konkrete Anhaltspunkte für gefährliche Zustände vorliegen.
Zur Durchführung der Feuerbeschau können die Gemeinden Vertreter der örtlichen Feuerwehr hinzuziehen.
Die Gemeinden können die Feuerbeschau mit eigenem Personal mit der erforderlichen Qualifikation durchführen oder geeignete Sachkundige, wie z.B. den örtlichen Kaminkehrer, mit der Durchführung der Feuerbeschau beauftragen bzw. zur Feuerbeschau hinzuziehen.
Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, sollen insbesondere die Brandmeldeanlagen, die Rettungs- und Einsatzwege, die Löschwasserentnahmestellen, die Entrauchungseinrichtungen sowie die organisatorischen Vorkehrungen überprüft werden.
Weitere Festlegungen siehe "Verordnung über die Feuerbeschau (FBV)" unter "Rechtsgrundlagen".
Kosten
Rechtsgrundlagen
Öffnungszeiten
MO | 08:00-12:00 | |
DI | 08:00-12:00 | |
MI | 08:00-12:00 | |
DO | 08:00-12:00 | 14:00- 17:00 |
FR | 08:00-12:00 |