Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen
Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.
Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen.
Abgrabung; Beantragung einer Teilabgrabungsgenehmigung
Sie können eine Teilabgrabungsgenehmigung beantragen, wenn Sie einen Abgrabungsantrag gestellt, aber noch keine Abgrabungsgenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Teile des Vorhabens bereits vorab eine Genehmigunge erhalten.
Online Verfahren
Sie können eine Teilbaugenehmigung oder eine Teilabgrabungsgenehmigung online beantragen.
Beschreibung
Mit der Ausführung Ihrer Abgrabung dürfen Sie erst beginnen, wenn die Abgrabungsgenehmigung erteilt wurde. Gerade bei größeren Vorhaben kann dies länger dauern. Mit einer Teilabgrabungsgenehmigung können Sie bereits vorab einzelne Abschnitte des Vorhabens beginnen. Dies gilt aber jeweils nur für den Abschnitt, für den Sie die Teilabgrabungsgenehmigung erhalten haben.
Über den Teil Ihres Vorhabens, der bereits von der Teilabgrabungsgenehmigung umfasst ist, wird im Rahmen der Abgrabungsgenehmigung nicht mehr entschieden.
Voraussetzungen
Sie müssen zunächst eine Abgrabungsgenehmigung beantragen. Erst dann können Sie für einen Teil des Vorhabens eine Teilabgrabungsgenehmigung beantragen.
Die beantragte Teilabgrabungsgenehmigung wird nur dann erteilt, wenn das Vorhaben genehmigungspflichtig ist. Ferner dürfen dem Teil des Vorhabens, für das die Teilabgrabungsgenehmigung beantragt wird, keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Zusätzlich muss die untere Abgrabungsbehörde feststellen, dass das Gesamtabgrabungsvorhaben grundsätzlich zulässig ist. Die Erteilung der Teilabgrabungsgenehmigung steht im Ermessen der unteren Abgrabungsbehörde.
Fristen
Die Teilabgrabungsgenehmigung muss vor Erteilung der Abgrabungsgenehmigung beantragt werden.
Kosten
Die Gebühren für eine Teilabgrabungsgenehmigung sind abhängig von der Menge des verwertbaren Abbauguts:
- Bei Sand- und Kiesgruben, Steinbrüchen und ähnlichen Abgrabungen zur Gewinnung von Abbaugut für Vorhaben mit verwertbarem Abbaugut bis zu 50.000 m³ 100 EUR zuzüglich 25 EUR je angefangene 1.000 m³
- Bei Sand- und Kiesgruben, Steinbrüchen und ähnlichen Abgrabungen zur Gewinnung von Abbaugut für Vorhaben mit verwertbarem Abbaugut über 50.000 m³ bis zu 500.000 m³ 1.350 EUR zuzüglich 55 EUR je 50.000 m³ übersteigende angefangene 10.000 m³
- Bei Sand- und Kiesgruben, Steinbrüchen und ähnlichen Abgrabungen zur Gewinnung von Abbaugut für Vorhaben mit verwertbarem Abbaugut über 500.000 m³ 3.825 EUR zuzüglich 110 EUR je 500.000 m³ übersteigende angefangene 50.000 m³
- Bei anderen selbständigen Abgrabungen 50 bis 2.000 EUR
Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, erhöht sich die Gebühr um 40 %. Die Gebühr wird mit der späteren Abgrabungsgenehmigungsgebühr verrechnet.
Rechtsgrundlagen
Öffnungszeiten
MO | 08:00-12:00 | |
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