Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen
Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.
Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen.
Landschaftspflegerischer Begleitplan in der Straßenplanung; Informationen über die Richtlinien zur Aufstellung
Zur Aufstellung von landschaftspflegerischen Begleitplänen in der Straßenbauplanung wurden Richtlinien und Musterkarten herausgegeben.Beschreibung
Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 13/2011 vom 18. Oktober 2011, veröffentlicht im Verkehrsblatt, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP), Ausgabe 2011, und die Musterkarten für die einheitliche Gestaltung landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau (Musterkarten LBP), Ausgabe 2011, herausgegeben.
Die RLBP und die Musterkarten LBP werden mit Änderungen und Anpassungen für den Bereich der Bayerischen Straßenbauverwaltung eingeführt. Wegen der engen Verzahnung mit den "Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau, Ausgabe 2012" (RE 2012) bitten wir, ergänzend das Rundschreiben der damaligen Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 31. Mai 2013, Az.: IID2-43411-007/90 zur Einführung der RE 2012 zu beachten, in dem an mehreren Stellen ebenfalls auf die Unterlagen der landschaftspflegerischen Begleitplanung Bezug genommen wird.
Voraussetzungen
Die Benutzung der Richtlinien, Musterkarten und die dazu erlassenen Anpassungen erfordert einschlägigen naturschutzfachlichen, rechtlichen und landschaftsplanerischen Sachverstand. Sie ist für Fachleute der Fachrichtungen Landschaftsplanung bestimmt.
Formulare
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Einführung der Unterlagen für den Bereich der Bayerischen Straßenbauverwaltung
- Landschaftspflegerischer Begleitplan – Textteil (Unterlage 19.1.1 der RE 2012)
- Maßnahmenblätter (Unterlage 9.3 der RE 2012)
- Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation (Unterlage 9.4 der RE 2012)
- Angaben zu den Umweltauswirkungen in Unterlage 1, Ziffer 5.1 mit 5.8 der RE 2012 (Fassung mit Stand 05/2013)
Textliche Erläuterungen zu den Musterkarten für die einheitliche Gestaltung landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau (Musterkarten LBP), Ausgabe 2011
Das im Zuge des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (FE 02.0235/2003/LR) erarbeitete Gutachten "Eingriffsregelung und Artenschutz" bildet die fachliche Grundlage für die Richtlinien. Das Gutachten dient der Ergänzung der Richtlinien und liefert fachlich-rechtliche Hintergrundinformationen Das Gutachten beinhaltet einen Erläuterungstext sowie vertiefende und weiter-führende Merkblätter zu wichtigen Arbeitsschritten und spezifischen Fragestellungen. Auf die Merkblätter des Gutachtens wird mit "MB" in den Richtlinien empfehlend verwiesen.
Vollzugshinweise zur Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) vom 7. August 2013 für den staatlichen Straßenbau – Vollzugshinweise Straßenbau – (Fassung mit Stand 02/2014)
Öffnungszeiten
MO | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
DI | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
MI | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
DO | 08:00-12:00 | 14:00- 17:00 |
FR | 08:00-12:00 |