Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen
Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.
Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen.
Pflanzenschutz; Allgemeine Hinweise
Voraussetzung und fester Bestandteil einer leistungsfähigen Pflanzenerzeugung ist der Pflanzenschutz.Beschreibung
Das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) dient neben dem Schutz der Pflanzen (insbesondere der Kulturpflanzen) und Pflanzenerzeugnisse auch dem Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie des Naturhaushalts.
Unter Naturhaushalt ist das Wirkungsgefüge von Boden, Wasser und Luft (abiotische Umwelt) sowie von Pflanzen und Tieren aller Art (biotische Umwelt) zu verstehen.
Ferner verfolgt das Pflanzenschutzgesetz den Zweck, Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft im Bereich des Pflanzenschutzrechts durchzuführen, um eine Harmonisierung auf dem gemeinsamen Binnenmarkt zu gewährleisten.
Nach den Vorschriften des Pflanzenschutzgesetzes darf der Pflanzenschutz nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden.
Um möglichen ökologischen und gesundheitlichen Risiken entgegenzuwirken, wird mit dem Abstellen auf die "gute fachliche Praxis" vorausgesetzt, dass es ein bestimmtes Maß an fachlichem Wissen erfordert, um Pflanzenschutz sachgemäß und wirksam durchführen zu können. Vor diesem Hintergrund normiert das Pflanzenschutzgesetz u.a. auch Anwendungsbeschränkungen bzw. Genehmigungsvorbehalte für bestimmte, risikoträchtige Sachverhalte.
Rechtsgrundlagen
Öffnungszeiten
MO | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
DI | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
MI | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
DO | 08:00-12:00 | 14:00- 17:00 |
FR | 08:00-12:00 |