Google Translate

The straubing.de website can be translated into various languages using Google Translate. If you select another language, you will be redirected to the Google server and leave the straubing.de website. Please note that Straubing has no influence on the processing of your data by Google. If you do not want your data to be transmitted to Google, you can close the window by clicking on the "X".

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung

Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen

Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.

Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen. 



Ämter und Dienststellen

Namen des Kindes; Erklärung

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.
Beschreibung

Vornamen

Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, bestimmen sie den bzw. die Vornamen ihres Kindes gemeinsam. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, darf dieser den bzw. die Vornamen aussuchen.

Den Vornamen können Sie selbst bestimmen. Nicht erlaubt sind Bezeichnungen,

  • die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind wie zum Beispiel Warennamen, Fantasienamen, Verunglimpfungen oder
  • die das Kindeswohl beeinträchtigen.

Familienname (Geburtsname)

Bei der Bestimmung des Familiennamens Ihres Kindes (auch Geburtsname genannt) müssen Sie als Eltern Folgendes beachten:

Abhängig davon, in welchem Familienstand und in welcher Sorgerechtsstellung Sie sich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes befunden haben, müssen Sie ggf. eine Namenserklärung für Ihr Kind abgeben:

  • Sie sind miteinander verheiratet und führen einen gemeinsamen Ehenamen. Das Kind erhält dann automatisch Ihren Ehenamen als Geburtsnamen.
  • Sie sind miteinander verheiratet, führen aber keinen Ehenamen und haben das gemeinsame Sorgerecht für das Kind. Sie müssen den Geburtsnamen des Kindes bestimmen. Und zwar entweder den Familiennamen der Mutter oder den des Vaters. Diese Bestimmung gilt dann auch für alle weiteren Kinder.
  • Sie sind nicht miteinander verheiratet, haben aber das gemeinsame Sorgerecht. Auch dann müssen Sie den Geburtsnamen des Kindes bestimmen; entweder den Familiennamen der Mutter oder den des Vaters.
  • Sie sind nicht miteinander verheiratet und ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht für das Kind. Dann erhält das Kind automatisch dessen Familiennamen. Als sorgeberechtigter Elternteil können Sie dem Kind aber auch den Familiennamen des anderen Elternteils erteilen. Das geht aber nur mit dessen Einwilligung.
Fristen

Vorname

Geben Sie dem Standesamt bei der Geburtsanzeige noch keinen Vornamen bekannt, müssen Sie dies innerhalb eines Monats nach der Geburt nachholen.

Familienname (Geburtsname)

Den Geburtsnamen des Kindes müssen Sie dem Standesamt auch innerhalb eines Monats nach der Geburt mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist das Standesamt verpflichtet, dem zuständigen Familiengericht eine Mitteilung zu machen.

Das Familiengericht überträgt dann das Namensbestimmungsrecht einem Elternteil. Das Kind erhält den Namen dieses Elternteils, falls dieser nicht den Namen des anderen Elternteils für das Kind bestimmt.

Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Kontakt
Stadt Straubing - Standesamt (Personenstandswesen)
Hausanschrift
Bahnhofstraße 1
94315 Straubing
Postanschrift
Postfach 0352
94303 Straubing
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00 14:00- 16:00
DI 08:00-12:00 14:00- 16:00
MI 08:00-12:00
DO 08:00-12:00 14:00- 17:00
FR 08:00-12:00
Auf Karte anzeigen

Online-Terminvergabe

Online Termine für das Einwohnermeldeamt, die KfZ-Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle buchen

Kontakt
Stadtverwaltung Straubing
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60250