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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung

Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen

Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.

Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen. 



Ämter und Dienststellen

Tierische Nebenprodukte; Beantragung der Betriebszulassung

Betriebe zur Verwendung, Lagerung, Behandlung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten, benötigen je nach Tätigkeit ggf. eine Zulassung mit Zuweisung einer individuellen Zulassungsnummer.
Beschreibung

Die rechtlichen Regelungen zum Umgang mit tierischen Nebenprodukten betreffen die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Entsorgung von verendeten Tieren und die Behandlung oder Entsorgung von anderen tierischen Nebenprodukten (vom Tier stammende Teile und Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet bzw. bestimmt sind) insbesondere zur Verhinderung von Tierseuchen bzw. zur Abgrenzung zu zum Verzehr bestimmten Lebensmitteln. Diese Stoffe sollen so verwertet und sicher entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden.

Grundsätzlich besteht eine Erfassungspflicht für alle Verwender von Tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten hieraus. Auf Antrag des Unternehmers sind die Betriebe bzw. Tätigkeiten zuzulassen bzw. zu registrieren. Dieses Dokument beschreibt ausschließlich die Zulassung von Betrieben.

Fristen
Ohne Zulassung darf eine zulassungspflichtige Tätigkeit nicht aufgenommen werden.
Formulare
Kosten

50 bis 5.000 Euro
Die Kostenentscheidung hinsichtlich der Gebühren stützt sich auf Art. 1, 2 u. 6 des Kostengesetzes (KG) i.V.m. 7.IX.14/Nr.1.4 ff des Kostenverzeichnisses

Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)


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Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Postanschrift
Postfach
84023 Landshut
Stadt Straubing - Veterinärwesen / Futtermittelprobennahme
Hausanschrift
Bernauergasse 3
94315 Straubing
Postanschrift
Postfach 0352
94303 Straubing
+49 9421 944-60250
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00
DI 08:00-12:00
MI 08:00-12:00
DO 08:00-12:00 14:00- 17:00
FR 08:00-12:00
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Stadtverwaltung Straubing
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60250