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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung

Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen

Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.

Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen. 



Ämter und Dienststellen

Wildschweine und Dachse; Beantragung der Übertragung der Trichinenprobenentnahme auf Jäger

Wildschweine und Dachse müssen auf Trichinen untersucht werden. Die Übertragung der Entnahme der Trichinenprobe auf Jäger ist möglich und muss vom Jäger beantragt werden.
Beschreibung

Die zuständige Behörde kann einem Jäger, der Wild zum Zweck der Verwendung als Lebensmittel für den eigenen häuslichen Verbrauch erlegt oder kleine Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild an Endverbraucher oder örtlichen Einzelhandel zur direkten Abgabe an Endverbraucher abgibt, im Fall von Wildschweinen oder Dachsen die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen übertragen. Die Übertragung kann sich auf den Erlegeort (zuständige Behörde, in der der Jagdbezirk liegt) und/oder auf den Wohnort des Jägers beziehen.

Voraussetzungen

Betreffende Personen müssen Inhaber eines Jahresjagdscheines sein.

Sie müssen von der zuständigen Behörde für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit geschult worden sein oder einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung durch Bescheinigung einer anderen hierfür zuständigen Behörde vorlegen.

Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Jäger die erforderliche Zuverlässigkeit für diese Tätigkeit nicht besitzt.

Kosten
Für die Übertragung der Probenentnahme wird eine einmalige Bescheidsgebühr erhoben. Für eine Wildmarke inkl. Wildursprungsschein wird eine Gebühr erhoben.
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)


Kontakt
Stadt Straubing - Veterinärwesen / Futtermittelprobennahme
Hausanschrift
Bernauergasse 3
94315 Straubing
Postanschrift
Postfach 0352
94303 Straubing
+49 9421 944-60250
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00
DI 08:00-12:00
MI 08:00-12:00
DO 08:00-12:00 14:00- 17:00
FR 08:00-12:00
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Online-Terminvergabe

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Kontakt
Stadtverwaltung Straubing
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60250