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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung

Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen

Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.

Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen. 



Ämter und Dienststellen

Kindertageseinrichtungen; Anzeige der Betriebsaufnahme, der bevorstehenden Schließung, Personalmeldung und von besonderen Vorkommnissen

Der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung hat gegenüber der zuständigen Behörde die Meldepflichten gemäß § 47 SGB VIII zu erfüllen.
Beschreibung

Die Aufnahme des Betriebs einer erlaubnispflichtigen Einrichtung ist (unter Angabe von Name und Anschrift des Trägers, Art und Standort der Einrichtung, Zahl der verfügbaren Plätze sowie Namen und der beruflichen Ausbildung der Leitung und der Betreuungskräfte) der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Änderungen des Namens und der Anschrift des Trägers, der Art und des Standorts der Einrichtung, der Zahl der verfügbaren Plätze sowie der Namen und der beruflichen Ausbildung des Leiters und der Betreuungskräfte sowie der Konzeption sind der zuständigen Behörde unverzüglich zu melden.

Die Zahl der belegten Plätze ist jährlich einmal zu melden.

Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen, sind der zuständigen Behörde anzuzeigen. Diese können

  • betreute Kinder, Jugendliche,
  • Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Einrichtung oder
  • die Einrichtungen bzw. Einrichtungsteile

betreffen.

Eine bevorstehende Schließung des Betriebs einer erlaubnispflichtigen Einrichtung ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Voraussetzungen

Der Betrieb darf erst aufgenommen werden, wenn eine Betriebserlaubnis erteilt wurde (siehe auch "Verwandte Themen").

Fristen
Die Anzeigen und Meldungen müssen unverzüglich erfolgen. Die Stellungnahmen sind zeitnah zu übermitteln.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
§ 47 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen
§ 45 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)


Kontakt
Regierung von Niederbayern
Hausanschrift
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Postanschrift
Postfach
84023 Landshut
Telefon: +49 871 808-01
Stadt Straubing - Kindertagesbetreuung
Hausanschrift
Am Platzl 31
94315 Straubing
Postanschrift
Postfach 303
94303 Straubing
Telefon: +49 9421 944-0
Fax: +49 9421 944-60250
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00
DI 08:00-12:00
MI 08:00-12:00
DO 08:00-12:00 14:00- 17:00
FR 08:00-12:00
Betreten der Dienststellen im Sozialen Rathaus nur mit Termin möglich
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Kontakt
Stadtverwaltung Straubing
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60250