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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung

Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen

Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.

Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen. 



Ämter und Dienststellen

Umgangsrecht; Beratung und Unterstützung bei der Ausübung

Kinder und Jugendliche, Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, können Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts erhalten.
Beschreibung

Ein Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, d. h. z. B. Mutter und Vater zu sehen und zu sprechen. Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Das Umgangsrecht besteht unabhängig vom Sorgerecht und trägt dazu bei, die kindliche Entwicklung zu fördern. Dementsprechend haben Großeltern und Geschwister sowie andere enge Bezugspersonen, die tatsächlich Verantwortung für das Kind tragen oder getragen haben, ein Recht auf Umgang, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Sie werden vom Jugendamt darin unterstützt, dass die zum Umgang berechtigten Personen von diesem Recht zu ihrem Wohl Gebrauch machen. Eltern, andere Umgangsberechtigte (z. B. Großeltern) sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet (z. b. Pflegeeltern), haben ebenso Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Dem Jugendamt stehen aber keine Mittel zur Verfügung, Umgangskontakte durchzusetzen.

Kosten

Die Beratung und Unterstützung ist kostenfrei.

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)


Kontakt
Stadt Straubing - Sozialpädagogischer Dienst
Hausanschrift
Am Platzl 31
94315 Straubing
Postanschrift
Postfach 303
94303 Straubing
+49 9421 944-60250
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00
DI 08:00-12:00
MI 08:00-12:00
DO 08:00-12:00 14:00- 17:00
FR 08:00-12:00
Betreten des "Soziale Rathaus" nur mit Termin möglich
Auf Karte anzeigen

Online-Terminvergabe

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Kontakt
Stadtverwaltung Straubing
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60250