Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen
Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.
Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen.
Taxigenehmigung; Beantragung
Sie benötigen eine Taxigenehmigung, wenn Sie gewerblich Personen mit Taxen befördern möchten.
Beschreibung
Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen.
Neubewerber oder Neubewerberinnen erhalten die Genehmigung für längstens zwei Jahre. Eine Verlängerung erhalten Sie für längstens fünf Jahre.
Inhaberinnen und Inhaber einer Taxigenehmigung haben folgende Pflichten:
- Betriebspflicht
Sie müssen den Betrieb aufrechterhalten, wenn erforderlich auch bei Nacht. - Beförderungspflicht
Sie dürfen Fahrten (auch kurze) nur ablehnen, wenn der Fahrerin oder dem Fahrer die Beförderung nicht zuzumuten ist. Das ist beispielsweise bei stark alkoholisierten Personen der Fall. - Tarifpflicht
Innerhalb des für Sie geltenden Pflichtfahrgebietes richtet sich der Preis für eine Fahrt nach den örtlich verordneten Beförderungsentgelten. Pflichtfahrgebiet ist üblicherweise der Stadt- oder Landkreis des Betriebssitzes.
Die Ausstattung der Taxen ist vorgeschrieben. Es gelten folgende Bestimmungen:
- Das Auto muss mit einem Dachzeichen ausgestattet sein.
- Sie haben an der Heckscheibe Ihres Taxis ein gelbes Ordnungsnummernschild anzubringen; die Ordnungsnummer vergibt die Genehmigungsbehörde.
- Die Farbgebung für Taxen (hellelfenbein) ist in Bayern vorgeschrieben, § 26 BOKraft.
- Im Wageninneren müssen Sie an gut sichtbarer Stelle die Unternehmeranschrift anbringen.
- Der Fahrpreisanzeiger muss für die Fahrgäste sichtbar den Fahrpreis anzeigen.
Taxen dürfen an den dafür vorgesehenen Taxiständen stehen und von Fahrgästen angefordert werden, und zwar auf der Straße oder am Betriebssitz des Unternehmers.
Voraussetzungen
- Die Unternehmerin oder der Unternehmer beziehungsweise die für die Geschäftsführung bestellten Personen müssen zuverlässig und fachlich geeignet sein.
- Das Unternehmen muss sicher sein. Es dürfen zum Beispiel keine Rückstände an Steuern oder Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen und die Fahrzeughaltung muss einwandfrei sein.
- Das Unternehmen muss finanziell leistungsfähig sein.
- Die im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragenen geschäftlichen Standorte des Unternehmens müssen im Inland sein.
Fristen
Kosten
Rahmengebühr für die Genehmigung: 100,00 - 1.465 EUR
Für Standardfälle beträgt sie
- für das erste Fahrzeug: 150,00 EUR
- für jedes weitere Fahrzeug: EUR 40,00 EUR
Für die Genehmigungsbehörde sind diese Beträge nicht bindend.
Bei übermäßig hohem Verwaltungsaufwand kann die Genehmigungsbehörde davon bis zum Höchstbetrag der Rahmengebühr abweichen.
Weitere Kosten entstehen Ihnen für Registerauskünfte und sonstige Nachweise.
Rechtsgrundlagen
Öffnungszeiten
MO | 08:00-12:00 | |
DI | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
DO | 08:00-12:00 | 14:00- 17:00 |
FR | 08:00-12:00 |