Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen
Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.
Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen.
Gewerbebetrieb; Beantragung der Fortführung durch eine Stellvertretung
Sie können im Anschluss an eine Gewerbeuntersagung die Fortführung eines Gewerbebetriebs durch eine stellvertretende Person beantragen.Beschreibung
Wenn Ihnen die Ausübung eines Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.
Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.
Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.
Voraussetzungen
- Rechtskräftige Gewerbeuntersagung bzw. Gewerbeuntersagung mit Anordnung des Sofortvollzuges
- Der Stellvertreter muss die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bieten, d.h. er muss vor allem in eigener Person zuverlässig und vom Gewerbetreibenden unabhängig sein
- Der Stellvertreter muss den für das in Rede stehende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen (z.B. Sachkundenachweis, Meisterprüfung nach der Handwerksordnung).
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Gestattung muss jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung aufgenommen werden darf.
Kosten
Je nach Aufwand: 25 bis 250 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/16)
Rechtsgrundlagen
Öffnungszeiten
| MO | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
| DI | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
| MI | 08:00-12:00 | |
| DO | 08:00-12:00 | 14:00- 17:00 |
| FR | 08:00-12:00 |
