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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung

Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen

Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.

Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen. 



Ämter und Dienststellen

Jugendsozialarbeit an Schulen; Beantragung einer Förderung

Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist eine Maßnahme der Jugendhilfe. Durch den Einsatz von JaS-Fachkräften an der Schule erfolgt eine intensive Kooperation von Jugendhilfe und Schule.

Beschreibung

Zweck und Gegenstand

Der Freistaat Bayern unterstützt mit dem Förderprogramm die Landkreise und kreisfreien Städte bei der JaS an Grundschulen, Mittelschulen, Sonderpädagogischen Förderzentren mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung, Wirtschaftsschulen, Realschulen, Berufsschulen und Berufsfachschulen sowie Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung mit Förderschwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung, wenn entsprechender Jugendhilfebedarf im Rahmen der Jugendhilfeplanung nachgewiesen wurde.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte) und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die die JaS im Auftrag des Jugendamtes durchführen und nicht gleichzeitig Schulträger sind.

Zuwendungsfähige Kosten

Staatlich gefördert werden die Personalkosten der JaS-Fachkraft.

Art und Höhe

Der pauschalierte Zuschuss für eine Vollzeitstelle beträgt 16.360 Euro.
Näheres regelt die Förderrichtlinie.

Voraussetzungen

Der Bedarf für den Umfang der Jugendsozialarbeit am jeweiligen Einsatzort muss im Rahmen der Jugendhilfeplanung vom örtlichen Jugendamt festgestellt und vom Jugendhilfeausschuss bestätigt werden. Näheres regelt die Förderrichtlinie.

Fristen

Der Erstantrag ist drei Monate vor dem geplanten Maßnahmebeginn bei der Regierung einzureichen. Folgeanträge sind bis zum 31.12. des Vorjahres zu stellen.

Formulare
Rechtsgrundlagen
Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) vom 25. März 2021, Az. IV4/0113.01-3/404
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)


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Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Postanschrift
Postfach
84023 Landshut
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Hausanschrift
Am Platzl 31
94315 Straubing
Postanschrift
Postfach 303
94303 Straubing
+49 9421 944-60250
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DI 08:00-12:00
MI 08:00-12:00
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FR 08:00-12:00
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94315 Straubing
09421/944-60250