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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung

Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen

Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.

Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen. 



Ämter und Dienststellen

Persönliches Budget; Beantragung

Menschen mit Behinderung können ein Persönliches Budget beantragen.

Beschreibung

Mit der Leistungsform des Persönlichen Budgets können gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung Realität werden. Das Persönliche Budget berechtigt Menschen mit Behinderung, anstatt der üblichen Sachleistungen nun Geld oder Gutscheine zur Finanzierung der erforderlichen Hilfen zu beziehen und sich nach eigenen Vorstellungen das notwendige Leistungspaket zusammenzustellen.

Bei der Ausführung des Persönlichen Budgets sind nach Maßgabe des individuell festgestellten Bedarfs die Rehabilitationsträger, die Pflegekassen und die Inklusionsämter beteiligt. Bei Beteiligung mehrerer Leistungsträger wird das Persönliche Budget trägerübergreifend als Komplexleistung gewährt.

Budgetfähig sind neben den Leistungen zur Teilhabe auch die erforderlichen Leistungen der Krankenkassen und der Pflegekassen, Leistungen der Träger der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Leistungen der Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe, die sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen und als Geldleistungen oder durch Gutscheine erbracht werden können.

Sie können das Persönliche Budget bei folgenden Leistungsträgern beantragen:

  • Krankenkasse
  • Pflegekasse
  • Rentenversicherungsträger
  • Unfallversicherungsträger
  • Träger der Alterssicherung der Landwirte
  • Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge
  • Jugendhilfeträger
  • Träger der Eingliederungshilfe
  • überörtliche Träger der Sozialhilfe (Bezirke)
  • Inklusionsamt
  • Bundesagentur für Arbeit
Voraussetzungen

Sie haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht (die Schwere der Behinderung ist dabei unerheblich) und erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Leistungen (siehe oben).

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)


Kontakt
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hausanschrift
Kreuz 25
95445 Bayreuth
Postanschrift
95440 Bayreuth
+49 921 605-3903
Bezirk Niederbayern
Hausanschrift
Maximilianstraße 15
84028 Landshut
Postanschrift
84023 Landshut
+49 871 97512-529
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung
Agentur für Arbeit Deggendorf
Hausanschrift
Hindenburgstr. 34
94469 Deggendorf
Postanschrift
94466 Deggendorf
+49 991 3101-206
Stadt Straubing - Wohngeld / Bildung und Teilhabe
Hausanschrift
Hebbelstraße 14
94315 Straubing
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Postfach 0352
94303 Straubing
+49 9421 944-60250
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DI 08:00-12:00
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FR 08:00-12:00
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Kontakt
Stadtverwaltung Straubing
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60250