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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung

Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen

Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.

Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen. 



Ämter und Dienststellen

Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege kann Zuschüsse für den Erhalt von Bau- und Bodendenkmälern im Sinne des BayDSchG sowie die Sicherstellung der notwendigen denkmalfachlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern gewähren.

Beschreibung

Der Freistaat Bayern beteiligt sich unbeschadet bestehender Verpflichtungen in Höhe der jeweils im Staatshaushalt ausgewiesenen Mittel an den Kosten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Ziel ist die Unterstützung beim Erhalt von Bau- und Bodendenkmälern im Sinne des BayDSchG sowie bei der Sicherstellung der notwendigen denkmalfachlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht, die Entscheidung erfolgt vielmehr auf Grund pflichtgemäßen Ermessens.

Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem denkmalpflegerischen Mehraufwand (anfallende, den üblichen Aufwand übersteigende Kosten). Die Förderung erfolgt im Wege der Festbetragsfinanzierung.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nachdem, ob es um Zuschüsse bei Baudenkmälern oder bei Bodendenkmälern geht.

In jedem Fall ist ein Antrag erforderlich, der vorrangig elektronisch über das BayernPortal einzureichen ist.

Baudenkmäler:

Der Antrag auf Zuschuss für Maßnahmen an einem Baudenkmal ist möglichst frühzeitig bei der für das jeweilige Baudenkmal zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde einzureichen.

Er muss grundsätzlich vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden, es sei denn, dass das BLfD ausdrücklich und schriftlich seine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erklärt hat. Die zu fördernde Maßnahme muss vor ihrer Durchführung mit dem LfD abgestimmt worden sein.

Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich und am einfachsten an den regelmäßigen Sprechtagen des BLfD bei der für das jeweilige Baudenkmal zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde, wo ggf. auch über eine denkmalrechtliche Erlaubnis/Baugenehmigung (mit-)entschieden wird.

Bodendenkmäler:

Anträge sind direkt beim BLfD einzureichen.

Der Antrag auf Zuschuss für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern ist erst nach dem vollständigen Abschluss der Ausgrabung einschließlich Abgabe der Grabungsdokumentation direkt beim BLfD einzureichen.

Mit der archäologischen Maßnahme muss frühestens am 01.05.2025 begonnen worden sein.

Die Maßnahme muss gemäß der denkmalrechtlichen Erlaubnis und in Abstimmung mit dem BLfD - Abteilung Bodendenkmalpflege durchgeführt worden sein.

Die ANBest-P (im privaten Bereich) bzw. ANBest-K (im kommunalen Bereich) in der zum Zeitpunkt des Maßnahmebeginns geltenden Fassung ist zu beachten. Aufgrund des nachgelagerten Zuwendungsverfahrens betrifft dies im Wesentlichen die jeweilige Nr. 3 der ANBest zur Vergabe von Aufträgen.

Förderfähig sind die denkmalfachlichen Kosten der archäologischen Ausgrabung ohne Gerätekosten und ohne kommunale Regiearbeiten.

Fristen

Mit der Maßnahme, für die eine Zuwendung beantragt wird, darf erst nach Bewilligung des Zuschusses begonnen werden, es sei denn, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ausdrücklich und schriftlich (z. B. per E-Mail) seine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erklärt hat.

Die Zustimmung zum früheren Vorhabenbeginn für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern gilt allgemein als erteilt.

Formulare
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)


Kontakt
Stadt Straubing - Baugenehmigungen / Denkmalschutz
Hausanschrift
Theresienplatz 2
94315 Straubing
Postanschrift
Postfach 0352
94303 Straubing
+49 9421 944-60250
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00
DI 08:00-12:00
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FR 08:00-12:00
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