Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen
Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.
Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen.
Ernährungsnotfallvorsorge; Informationen
Die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist eine vorrangige Aufgabe der staatlichen Vorsorgepolitik. Diese gliedert sich in die Ernährungssicherstellung und in die Ernährungsvorsorge.Beschreibung
Ernährungssicherstellung
Im unwahrscheinlichen, aber dennoch nie völlig auszuschließenden Fall einer Versorgungskrise, d. h. wenn erhebliche Teile der in Deutschland lebenden Menschen über den freien Markt keinen Zugang zu Lebensmitteln mehr haben, müsste die Bevölkerung hoheitlich versorgt werden. Der Staat könnte dann die öffentliche Bewirtschaftung von Lebensmitteln einführen und Regelungen über die Produktion, den Bezug oder die Zuteilung von Nahrungsmitteln erlassen. Gesetzliche Grundlage ist das Ernährungssicherstellungs- und –vorsorgegesetz, das sowohl bei Versorgungskrisen im Verteidigungsfall als auch bei Versorgungskrisen, die durch zivile Katastrophen verursacht werden, anwendbar ist.
Ernährungsvorsorge
Bund und Länder sind verpflichtet, organisatorische, personelle und materielle Vorkehrungen zu treffen, um im Falle einer Versorgungskrise die erforderlichen Maßnahmen einleiten zu können. Hierzu zählt ein gemeinsames Krisenmanagement zwischen Bund und Ländern. Es ist weiterhin Aufgabe des Staates, die Bevölkerung über Möglichkeiten des Selbstschutzes, wie z. B. die private Vorratshaltung, zu informieren.
In Bayern sind die folgenden Behörden für die Ernährungsnotfallvorsorge zuständig:
- das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF),
- sieben Bezirksregierungen und
- die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) auf Ebene der Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte.
Grundsätzlich sollte jeder Bürger einen gewissen Nahrungsvorrat im Hause haben. Dieser kann sich folgendermaßen zusammensetzen:
- Frischprodukte (Obst, Gemüse, Milcherzeugnisse)
- Trockenvorräte und Konserven (Kaffee, Tee, Zucker, Honig, Marmelade, Senf, Essig, Salz, Gewürze, Gemüse- und Obstkonserven)
- Fertiggerichte (Suppen, Nudelgerichte)
- Tiefkühlware (Fleisch, Geflügel, Fisch, Brot etc.)
- Getränke (Mineralwasser, Fruchtsaft etc.)
Auch Zündhölzer, Feuerzeug, Kerzen und ein Spiritus- oder Gaskocher können von Vorteil sein, wenn einmal der Strom ausfällt. Außerdem sollte sich ein Wasserkanister, der bei Bedarf noch mit Wasser gefüllt werden kann, im Haushalt befinden.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Öffnungszeiten
MO | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
DI | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
MI | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
DO | 08:00-12:00 | 14:00- 17:00 |
FR | 08:00-12:00 |