Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen
Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.
Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen.
Konzessionsabgabe; Zahlung
Die Konzessionsabgabe wird von Gemeinden oder Zweckverbänden dafür erhoben, dass Energie- und Wasserversorgungsunternehmen die im Verkehrsraum der jeweiligen Gemeinde oder Zweckverbands verlegten Leitungen nutzen dürfen.Beschreibung
Konzessionsabgaben sind Entgelte, die Energie- und Wasserversorgungsunternehmen für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom, Gas und Wasser dienen, entrichten. Eine Versorgung von Letztverbrauchern im Sinne dieser Vorschrift liegt auch vor, wenn ein Weiterverteiler über öffentliche Verkehrswege mit Elektrizität, Gas oder Wasser beliefert wird, der diese Energien und Wasser ohne Benutzung solcher Verkehrswege an Letztverbraucher weiterleitet.
Die Höhe der jeweiligen Konzessionsabgabe richtet sich nach dem Konzessionsvertrag, den das Energie- oder Wasserversorgungsunternehmen mit der Gemeinde oder dem Zweckverband abschließt. Dieser wiederum ist an gesetzliche Vorgaben gebunden.
Die Konzessionsabgaben für Strom und Gas werden in Cent-Beträgen je gelieferte Kilowattstunde vereinbart. Sie sind Bestandteil des vom Energieversorger mit dem Endkunden abgerechneten Energiepreises. Die zulässigen Höchstbeträge sind in der „Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas" geregelt. Sie hängen im Wesentlichen von der Größe der Gemeinde (Einwohnerzahl), von der Spannungsebene des Netzanschlusses (Niederspannung oder Mittelspannung) und von der Verbrauchsstruktur (Leistung und Jahresverbrauch) ab. Die Konzessionsabgabe für Wasser wird nach der "Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände" bemessen. Die Höhe der Abgabe für die Nutzung des Wasserleitungsnetzes beläuft sich auf einen prozentualen Anteil der Versorgungsleistungen an alle Verbraucher im Gemeindegebiet.
Rechtsgrundlagen
Öffnungszeiten
MO | 08:00-12:30 | 14:00- 16:00 |
DI | 08:00-12:30 | 14:00- 16:00 |
MI | 08:00-12:30 | 14:00- 16:00 |
DO | 08:00-12:30 | 14:00- 16:00 |
FR | 08:00-12:30 |