Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen
Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.
Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen.
Hauptabfahrt und Hauptskiwanderweg; Beantragung einer Nutzungserlaubnis
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie Hauptabfahrten und Hauptskiwanderwege zur Zeit des Sportbetriebes zu anderen Zwecken als der Ausübung der Sportart, für die die Abfahrt oder der Skiwanderweg bestimmt ist, nutzen möchten.
Beschreibung
Wenn Sie die Hauptabfahrten und Hauptskiwanderwege zur Zeit des Sportbetriebes zu anderen Zwecken als der Ausübung der Sportart, für die die Abfahrt oder der Skiwanderweg bestimmt ist, nutzen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Gemeinde. Solche Erlaubnisse können nur zur Pistenpflege, der Versorgung von Einrichtungen oder für land- und forstwirtschaftliche Zwecke erteilt werden. Weitere Voraussetzung der Erlaubniserteilung ist, dass durch die beabsichtigte Nutzung keine Gefahren für die Sicherheit der Sporttreibenden entstehen.
Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich, soweit für den Betrieb motorisierter Schneefahrzeuge eine Ausnahme nach Art. 6 Abs. 2 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG)zugelassen worden ist.
Wer sich zur Zeit des Sportbetriebs zu anderen Zwecken als der Ausübung der Sportart, für die die Abfahrt oder der Skiwanderweg bestimmt ist, ohne Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung aufhält, kann mit einer Geldbuße belegt werden.
Voraussetzungen
keineFristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Für Sie zuständig
Herr Johannes Burgmayer
Telefon:+49(0)9421-944-60100
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
poststelle@straubing.de
Frau Datenschutzbeauftragte
Telefon:+49(0)9421-944-83182
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
datenschutz@straubing.de
Herr Michael Hartl
Telefon:+49(0)9421-944-60501
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
poststelle@straubing.de
Herr Markus Pannermayr
Telefon:+49(0)9421-944-60111
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
hauptamt@straubing.de
Herr Roman Preis
Telefon:+49(0)9421-944-60300
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
poststelle@straubing.de
Herr Werner Schäfer
Telefon:+49(0)9421-944-60135
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
hauptamt@straubing.de
Herr Albert Solleder
Telefon:+49(0)9421-944-60135
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
hauptamt@straubing.de
Frau Rosa Strohmeier
Telefon:+49(0)9421-944-60200
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
poststelle@straubing.de
Herr Oliver Vetter-Gindele
Telefon:+49(0)9421-944-60400
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
poststelle@straubing.de
Öffnungszeiten
MO | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
DI | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
MI | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
DO | 08:00-12:00 | 14:00- 17:00 |
FR | 08:00-12:00 |