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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung

Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen

Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.

Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen. 



Ämter und Dienststellen

Weinrecht; Meldung önologischer Behandlungen sowie der Erzeugung und Abfüllung von Landwein und Rebsorten-/Jahrgangswein

Bestimmte önologische Behandlungen sowie die Erzeugung und Abfüllung von Landwein und Rebsorten- /Jahrgangswein müssen gemeldet werden.
Beschreibung

Gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 sind auch für Weine mit geschützter geografischer Angabe (in Deutschland "Landweine") sowie Rebsorten-/Jahrgangsweine („Deutscher Wein") Kontrollverfahren vorgeschrieben.

Die Zulässigkeit des Inverkehrbringens dieser Weine hängt auch davon ab, ob die einschlägigen EU-Kontrollvorgaben erfüllt werden. Dazu gehört die Aufnahme aller Erzeuger und Abfüller in ein Kontrollsystem.

Die zur Umsetzung erforderlichen bayerischen Vorschriften werden demnächst erlassen. Um möglichen Problemen bei der Vermarktung vorzubeugen, wird allen bayerischen Erzeugern und Abfüllern von Landwein und Rebsorten-/Jahrgangswein empfohlen, sofern sie noch keine Betriebsnummer haben, diese bei uns zu beantragen und die Erzeugung und Abfüllung ihrem zuständigen Landratsamt bzw. ihrer zuständigen kreisfreien Stadt zu melden.

Für die erforderliche/n Meldung/en steht hier ein entsprechend erweiterter Meldevordruck zu den önologischen Behandlungen zur Verfügung (siehe unter Formulare).

Fristen
Die Vorabmeldung muss vor Erzeugung bzw. Abfüllung der Weine erfolgen.
Formulare
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich: Regierung von Unterfranken (siehe BayernPortal)


Kontakt
Stadt Straubing - Lebensmittelüberwachung / Gesundheitlicher Verbraucherschutz
Hausanschrift
Bernauergasse 3
94315 Straubing
Postanschrift
Postfach 0352
94303 Straubing
+49 9421 944-60250
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00
DI 08:00-12:00
MI 08:00-12:00
DO 08:00-12:00 14:00- 17:00
FR 08:00-12:00
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Stadtverwaltung Straubing
Theresienplatz 2
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09421/944-60250