Google Translate

The straubing.de website can be translated into various languages using Google Translate. If you select another language, you will be redirected to the Google server and leave the straubing.de website. Please note that Straubing has no influence on the processing of your data by Google. If you do not want your data to be transmitted to Google, you can close the window by clicking on the "X".

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung

Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen

Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.

Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen. 



Ämter und Dienststellen

Hilfsorganisationen-Ehrenzeichen als Dienstzeitauszeichnung; Einreichung eines Vorschlags

Sie können Persönlichkeiten, die sich über einen längeren Zeitraum bei einer freiwilligen Hilfsorganisation engagieren, für das Hilfsorganisationen-Ehrenzeichen als Dienstzeitauszeichnung vorschlagen. Diese können so mit einer staatlichen Auszeichnung geehrt werden.

Beschreibung

Persönlichkeiten, die sich über einen längeren Zeitraum bei einer freiwilligen Hilfsorganisation engagieren, können mit einer staatlichen Auszeichnung – dem Hilfsorganisationen-Ehrenzeichen – geehrt werden.

Das Hilfsorganisationen-Ehrenzeichen wird vom Staatsminister des Innern, für Sport und Integration als Dienstzeitauszeichnung

  • als Ehrenzeichen zweiter Klasse für 25-jährige,
  • als Ehrenzeichen erster Klasse für 40-jährige und
  • als Großes Ehrenzeichen für 50-jährige aktive Dienstzeit

bei einer katastrophenhilfspflichtigen, im Rettungsdienst mitwirkenden freiwilligen Hilfsorganisation

  • Bayerisches Rotes Kreuz (BRK),
  • Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Bayern e.V. (ASB),
  • Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Landesverband Bayern (JUH),
  • Malteser Hilfsdienst e.V. Bayern (MHD),
  • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Bayern e.V. (DLRG) oder
  • der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Landesverband Bayern (THW)

verliehen.

Als anrechenbare Dienstzeit gilt die Zeit der Dienstleistung als aktives Mitglied bei einer der genannten Organisationen (BRK, ASB, JUH, MHD, DLRG und THW). Dienstzeiten bei außerbayerischen Organisationen sind anrechenbar, wenn sie nachgewiesen werden können.

Zum aktiven Dienst zählt auch die Tätigkeit im Ausbildungsdienst, Verwaltungsdienst, in der Gerätepflege und in der Dienstaufsicht. Dagegen zählt die hauptberufliche Tätigkeit bei den Organisationen nicht zur anrechenbaren Dienstzeit. Die Dienstzeit muss ohne wesentliche Unterbrechung zurückgelegt sein; Wehrdienst oder eine nachgewiesene Krankheitszeit gelten nicht als Unterbrechung.

Die Dienstzeitauszeichnungen werden in Landkreisen durch die Landräte, in kreisfreien Städten durch die Oberbürgermeister, in einem dem Anlass entsprechendem Rahmen, ausgehändigt. Die Aushändigung kann auch durch eine von diesen beauftragten Person erfolgen.

Voraussetzungen

Ein Ehrenzeichen darf nicht verliehen werden, solange für die Person bei einer uneingeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein Eintrag wegen einer rechtskräftigen Verurteilung enthalten ist.

Fristen

Die Vorschläge auf Verleihung einer Dienstzeitauszeichnung sind jährlich zweimal, jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober, bzw. rechtzeitig vor dem vorgesehenen Zeitpunkt der Aushändigung vorzulegen.

Rechtsgrundlagen
Vollzug des Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetzes Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 08. März 2013, zuletzt durch Bekanntmachung vom 06. Juni 2018 geändert.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Kontakt
Stadt Straubing - Stadtratsangelegenheiten und Zentrale Dienste
Hausanschrift
Theresienplatz 2
94315 Straubing
Postanschrift
Postfach 0352
94303 Straubing
+49 9421 944-60250
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00 14:00- 16:00
DI 08:00-12:00 14:00- 16:00
MI 08:00-12:00 14:00- 16:00
DO 08:00-12:00 14:00- 17:00
FR 08:00-12:00
Auf Karte anzeigen

Online-Terminvergabe

Online Termine für das Einwohnermeldeamt, die KfZ-Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle buchen

Kontakt
Stadtverwaltung Straubing
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60250