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Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen

Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.

Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen. 

Umwelt- und Naturschutz

Adresse & Kontakt
Außenstelle "Gäubodenpark"
Hebbelstraße 14
94315 Straubing
+49(0)9421-944-0
+49(0)9421-944-60250
umweltamt@straubing.de
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00 14:00- 16:00
DI 08:00-12:00 14:00- 16:00
MI 08:00-12:00 14:00- 16:00
DO 08:00-12:00 14:00- 17:00
FR 08:00-12:00
Allgemeine Öffnungszeiten der Stadt Straubing.
Informationen der Dienststelle

WEITERE INFORMATIONEN DER DIENSTSTELLE

Informationen der Stadt Straubing zum Verbrennen von durch Hochwasser unbrauchbar gewordenem pflanzlichem Material 

Durch das Hochwasserereignis im Juni diesen Jahres ist auch im Stadtgebiet pflanzliches Material (Heu, Gras, nicht nutzbarer Aufwuchs auf landwirtschaftlichen Flächen, Treibholz oder ähnliche pflanzliche Abfälle) unbrauchbar geworden. Das durch das Hochwasser unbrauchbar gewordene pflanzliche Material kann nach den geltenden Vorschriften entsorgt oder verbrannt werden. Eine Verbrennung ist nur außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und nur an Werktagen in der Zeit von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr zulässig. Das zu verbrennende Material muss ausreichend trocken sein. Die Stadt Straubing sollte mindestens vier Tage vor der Verbrennung unter der E-Mail-Adresse umweltamt@straubing.de über den geplanten Zeitpunkt und Ort informiert werden.

Bei der Durchführung der Verbrennung sind folgende Bestimmungen zu beachten:

Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus sind zu verhindern. Hierzu sind die vorgeschriebenen und sonst zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit erforderlichen Abstände von Wohngebäuden und öffentlichen Verkehrswegen sowie von Waldrändern, Rainen, Hecken und sonstigen brandgefährdeten Gegenständen einzuhalten. Die Sicherheitsabstände gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) und die weiteren Vorgaben dieser Verordnung sind zu beachten. So ist beispielsweise gemäß § 4 Abs. 2 VVB eine Verbrennung bei starkem Wind nicht zulässig und das Feuer bei plötzlichem Aufkommen von starkem Wind zu löschen. Das Feuer ist ständig zu überwachen und so zu löschen, dass die Glut spätestens bei Einbruch der Dunkelheit erloschen ist. Zum Schutz der Bodendecke und der Tier- und Pflanzenwelt ist sicherzustellen, dass größere Flächen nicht gleichzeitig in Brand gesetzt werden und dass das Feuer auf die Bodendecke möglichst kurz und ohne stärkere Verbrennung einwirkt. Hierzu ist das zu verbrennende Material in Stränge (Schwaden) zu legen.

Die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) kann im Internet beispielsweise unter https://www.gesetze-bayern.de/ abgerufen werden.

Es wird darum gebeten, im Fall von auftretenden Rauchentwicklungen Fenster und Türen geschlossen zu halten.
 


Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) | 36 KB

betrifft: 
Neubau einer Hafenhalbinsel mit Schwergutplatte für die Schaffung von zusätzlichen Schiffsliegeplätzen und Betriebsflächen für den Güterumschlag, insbesondere für den Schwergutumschlag, im bestehenden Hafenbecken des Hafens Straubing-Sand auf den Grundstücken mit den Flur-Nrn. 2147/6, 2201/3 und 2201/6, alle der Gemarkung Ittling 


Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „WA An der Schlesischen Straße“ in das Grundwasser durch die Stadt Straubing | 40 KB 2024-03-21 Wasserrecht BG Schlesische Straße | 14565 KB
Immissionsschutzrecht; Errichtung und Betrieb einer Flüssiggasversorgungsanlage durch die Wienerberger GmbH auf dem Flurstück Nr. 1997 der Gemarkung Straubing, Landshuter Straße 100, 94315 Straubing | 18 KB
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) | 96 KB

Antrag der Firma Wienerberger GmbH, Oldenburger Allee 26, 30659 Hannover, auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung einer Flüssiggasversorgungsanlage auf dem Grundstück Flur-Nr. 1997, Gemarkung Straubing, Landshuter Straße 100, 94315 Straubing


Bekanntmachung der vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Deggendorf ermittelten Überschwemmungsgebiets am Großen Perlbach auf dem Gebiet der Stadt Straubing | 32 KB Unterlagen zur Bekanntmachung Großer Perlbach | 5826 KB
Unterlagen zur Bekanntmachung Breimbach | 9528 KB Bekanntmachung der vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Deggendorf ermittelten Überschwemmungsgebiets am Breimbach auf dem Gebiet der Stadt Straubing | 33 KB
Planfeststellungsverfahren; Hochwasserrückhaltung Öberauer Schleife | 135 KB
Vollzug des UVPG und des WHG; Entnahme von 500.000m³ Grundwasser im Jahr aus den Tertiärbrunnen I, II, III | 158 KB
Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „WA Erletacker“ in das Grundwasser durch die Stadt Straubing | 90 KB Antragsunterlagen | 52496 KB


Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses vom 28.04.2023 für die Aufhöhung der Staatsstraße St 2125 | 84 KB

betrifft: Staatsstraße St 2125 (Flur Nr. 876, Gemarkung Kößnach, Gemeinde Kirchroth) im Bereich der Flur Nrn. 874 und 876, Gemarkung Kößnach, Gemeinde Kirchroth und Flur Nr. 2176, Gemarkung und Gemeinde Parkstetten

Bescheid Planfeststellungsbeschluss | 45359 KB Plan | 17088 KB

Bekanntmachung Einleitung Am Stegmüllerfeld Süd in das Grundwasser | 90 KB Wasserrechtsantrag Stegmüllerfeld | 5544 KB
Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet "Am Stadtpark" in das Grundwasser durch die Stadt Straubing | 90 KB Planunterlagen | 12757 KB
Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von Niederschlagswasser im Bereich der Chamer Straße/Gstütt in einen namenlosen Graben auf den Grundstücken Fl. Nr. 4083 und 4080/3, Gem. Straubing, durch die Straubinger Stadtentwässerung und Straßenreinigung | 89 KB Planunterlagen | 3104 KB
Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von Niederschlagswasser aus den Ortsteilen Unterzeitldorn, Hornstorf und Ittling (Klostermühl-, Schäffler- und Amselfingerstrasse) in die jeweiligen Vorfluter im Bereich der Stadt Straubing | 92 KB Planunterlagen | 9485 KB
Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von Niederschlagswasser aus den Baugebieten Stutzwinkel West / Stutzwinkel Süd in das Grundwasser durch die Stadt Straubing | 85 KB Planunterlagen | 11662 KB
Planunterlagen | 10308 KB Vollzug der Wassergesetze Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „An der Dr.-Kumpfmüller-Straße“ in das Grundwasser durch die Stadt Straubing | 90 KB
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes; Erlass einer Allgemeinverfügung zur befristeten Wiederinbetriebnahme von älteren Holzfeuerungsanlagen nach der 1. BImSchV aufgrund der Gasmangellage | 110 KB
Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Hochwegfeld“ in den Allachbach durch die Stadt Straubing | 90 KB Planunterlagen | 30620 KB
Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von Abwasser aus den Mischwasserentlastungen des Stadtgebietes in verschiedene Gewässer durch die Straubinger Stadtentwässerung und Straßenreinigung | 99 KB Erläuterung; Hydrodynamische Kanalnetzberechnung | 2651 KB

Die weiteren Unterlagen können in der Zeit vom 03.04. bis 03.05.2023 in der Dienststelle des Amtes für Umwelt- und Naturschutz der Stadt Straubing, Hebbelstraße 14, 2. Stock, Zi.-Nr. 2 in Straubing während der Öffnungszeiten eingesehen werden.


Zuständigkeiten


Zugeordnete Dienststellen:

Kontakt
Stadtverwaltung Straubing
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60250